Ein Nachtrag noch hierzu, als
weitere Möglichkeit gäbe es "
Kurtagegeldversicherungen". Die kann man über die Suchmaschine finden, soweit ich weiß gibt es unter anderem zwei die jeder gut abschließen kann. Eine ist ohne Gesundheitsfragen (DKV) und die andere mit (Signal Iduna), die anderen Kurtagegeldversicherungen anderer Versicherer sind auch nicht schlecht und ich bewerte das auch als Laie gar nicht, jedoch erfordern diese wohl gleichzeitig einen entsprechenden PKV-Vertrag beim jeweiligen Versicherer.
Ich weiß jetzt nicht konkret wieviel eine Kur so kostet, aber nehmen wir fiktiv an der Tagessatz einer stationären Kur wäre durchschnittlich 100 €. Da in den meisten Beihilfevorschriften die "Unterkunft und Verpflegung" bei ambulanten Kuren auf höchstens 21 Tage begrenzt sind, nehmen wir das mal als Orientierungswert, denn 3 Wochen klingen sowieso nach dem üblichen Durchschnitt einer Kurdauer.
Fiktiv 100 € Tagessatz für eine Kur bei 21 Tagen machen 2.100 €1) Variante 1Bei 50 % Beihilfe übernimmt diese: 1.050 €, somit verblieben 1.050 € Restkosten.
Hier wäre dann für die Restkosten ein Kurtagegeld von
mind. 50 € / Tag eine Alternative.
2) Variante 2Bei 70% Beihilfe übernimmt diese: 1.470, somit verbleiben 630 € Restkosten.
Hier wäre dann für die Restkosten ein Kurtagegeld von
mind. 30 € / Tag eine Alternative.
Mehr Infos liefern die Versicherungsbedingungen, bzw. die Webseiten der jeweiligen Versicherer.
Ich kann natürlich keine Gewähr für meine Aussagen oder Berechnungen übernehmen.
Ich habe eine solche KurTagegeld-Versicherung auch, einfach aus dem Grund, dass mein Versicherer zwar für Kuren/Rehas/AHB leistet, allerdings hierfür einen Rechnungsbetrag von
höchstens 1.800 € als erstattungsfähig ansieht (inkl. Unterbringung bei stationären Kuren). Hätte mein Versicherer diese Deckelung nicht, hätte ich für mich wohl vermutlich auf eine Kurtagegeldversicherung verzichtet.
Das hieße, im vorangegangen Beispiel mit Kurkosten von 2.100 Euro würde ich von meiner Versicherung bei 50% "nur" 900 € und bei 70% 540 € erstattet bekommen. Den Rest kann man natürlich sicherlich gut aus der laufenden Besoldung bezahlen.
Da ich aber - wie erwähnt - nicht konkret weiß wieviel eine Kur am Tag kostet und es vielleicht höher sein könnte habe ich hier für mich selbst auch einen niedrigen Satz genommen, als zusätzliche Absicherung. Es war für mich einfach bezahlbar und nach der ersten oder zweiten Kur (falls ich eine nehme) kann ich das dann wohl besser abschätzen und es gegebenenfalls immer noch kündigen nachdem ich das Kurtagegeld bekommen habe.
Jedoch Achtung für alle Interessenten: Der Versicherer ohne Gesundheitsfragen, leistet zum einen 100% bei stationären Kuren sowie 75% bei ambulanten kuren und zum anderen und am wichtigsten zu wissen, dieser deckelt den Tagessatz der Kuren auf
höchstens 40 Euro, wenn man eine
Erstattung der Privaten Krankenversicherung für die Kuren erhält - auch wenn man einen höheren Tagessatz vereinbart hat und dafür bezahlt hat.
Zudem
aufgemerkt hier schreibt dieser "Für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, leistet die DKV nicht. Davon ist auszugehen, wenn eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und versicherter Person besprochen wurde. Dieses Gespräch muss in den letzten 24 Monaten vor Abschluss des Vertrags anlässlich der den Versicherungsfall auslösenden Diagnose(n) erfolgt sein." (
)
Anderes ausgedrückt, es sollt bestenfalls in den letzten 24 Monaten kein (dokumentiertes) Arztgespräch stattgefunden haben, in dem der Arzt eine Kur/Reha angeraten hat. Wenn nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags es dann bei einem neuen Behandlungs/Versicherungsfall besprochen wird, sollte das mit abgesichert sein. Das sollte man also mit Berücksichtigen hierbei, man kann es auch ggf. abwarten ... dazu mehr am Ende.
Für
den Personenkreis mit PKV Erstattung ist dann entweder ein anderer Versicherer mit Gesundheitsfragen sinnvoll oder man begrenzt den Tagessatz beim Versicherer ohne Gesundheitsfragen schon von vorneherein auf 40 € und zahlt den günstigeren Beitrag, weil man eh nicht mehr herausbekommen kann.
Bei 40 € würde man also bei 21 Tagen immer noch 840 € bei stationären Kuren/Rehas bzw. 630 € bei ambulanten Kuren/Rehas erhalten für "alles was man mag", besseres Zimmer, Verpflegung, Zusätzliche Behandlung oder Spardose oder man spart doch sich die Versicherung, weil man die Restkosten gut aus der laufenden Besoldung / Spargroschen bestreiten kann.
Also für Tanja (Leena2005) oder die anderen Betroffenen, sofern diese
§ 204 VVG nicht ziehen wollen und ihre private Krankenversicherung Kuren/Rehas ausgeschlossen haben bzw. nicht anbieten, wäre das ggf. eine Interessante Ergänzung des Portfolios. Besteht
kein Schutz seitens der PKV bzw. es leistet nur Beihilfe, kann man beim Versicherer ohne Gesundheitsfragen dann wohl von 40 € bis 80 € ein Kurtagegeld abschließen.
Das wäre auch eine andere Möglichkeit die Problematik aufzulösen und/oder ggf. bessere Leistungen zu erhalten. Aber eben nur wenn nicht in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss eine solche Kur besprochen/angeraten worden ist die zur entsprechenden Diagnose vorliegt, welche auslösend für die Kur wäre ansonsten eben der Versicherer mit Gesundheitsfragen und dafür dann eben ggf. z.B. Risikozuschlag oder Ausschluss oder Ablehnung. Man kanns aber mittls anynomer Riskovorabfragen gerne versuchen.
Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht zu schauen wann denn genau das letzte Arztgespräch war, in dem eine Kur/Reha angeraten oder besprochen worden ist hier addiert man einen Tag dazu und dann wartet man vom Zeitpunkt dieses letzten Gesprächs die ganzen 24 Monate ab und addiert nochmals 1 weiteren Tag dazu. Dann kann man den Vertrag ohne Probleme abschließen und man vermeidet nach Möglichkeit dass die Thematik "Kur/Reha" beim Arzt überhaupt während dieser ganzen 24 Monaten überhaupt ins Gespräch kommt oder halt Dokumentiert wird.