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Hochgruppierung durch AG sowie automatischer Stufenaufstieg
flip:
Zum 01.012024 in E9A Stufe 4 (stufengleich).
Nach 4 Jahren, also zum 01.01.2028, in Stufe 5 (da Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung neu beginnt)
Falls es so gemacht wird wie du geschildert hast, nach E9A Stufe 3 wäre es nicht korrekt.
Dennoch wäre der Stufenaufstieg dann auch nicht der 01.03.2024 sondern der 01.03.2027!
FearOfTheDuck:
Auf welcher Grundlage gruppiert der AG alle EG8 höher? Überträgt er zum 01.01.2024 neue Aufgaben?
Maikel:
--- Zitat von: flip am 15.11.2023 21:42 ---Zum 01.012024 in E9A Stufe 4 (stufengleich).
Nach 4 Jahren, also zum 01.01.2028, in Stufe 5 (da Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung neu beginnt)
Falls es so gemacht wird wie du geschildert hast, nach E9A Stufe 3 wäre es nicht korrekt.
Dennoch wäre der Stufenaufstieg dann auch nicht der 01.03.2024 sondern der 01.03.2027!
--- End quote ---
Okay, also mal beim Personalbüro fragen, ob man die Höhergruppierung verzögern kann? Dass ich also Später in die 9 komme?
Weil so gehen mir ja Theoretisch fast 4 Jahre "Erfahrung" flöten wegen 2 Monaten
Maikel:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.11.2023 21:54 ---Auf welcher Grundlage gruppiert der AG alle EG8 höher? Überträgt er zum 01.01.2024 neue Aufgaben?
--- End quote ---
Aufgrund Umstrukturierung im Haus wurden verschiedene Stellen neu bewertet. Die Aufgaben bleiben gleich
ISN:
Was meinst du mit Umstrukturierung? Findet zum 01.01.2024 eine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit statt, z. B. durch eine Verringerung geringerwertiger Arbeitsvorgänge zugunsten höherwertiger Arbeitsvorgänge? Oder hat der Arbeitgeber die Erkenntnis gewonnen, dass seine Rechtsmeinung zur Eingrippietung falsch war? Wenn Letzteres der Fall ist, erfolgt die Höhergruopierung ab dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung. Nur dadurch wäre es möglich, dass du einer niedrigeren Stufe zugeordnet wirst, und zwar der Stufe, die du damals hattest.
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