Autor Thema: Höhergruppierung von E9a Stufe 5 in E9b Stufe?? Sonderregelung  (Read 1229 times)

RaVe

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Unter dem Thema Höhergruppierung TVÖD Kommune hier auf der Webseite steht ein Text, in dem auf eine Sonderregelung hingewiesen wird. Dort steht: Wer von Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b höhergruppiert wird, nimmt seine Stufenlaufzeit mit.
Ansonsten ist es klar, dass man bei Höhergruppierung die gleiche Stufe bleibtbehält.Gibt es diese Sonderregelung noch und wo steht das?
Auf meine EMail hatte ich auf dieser Seite nachgefragt, aber leider keine Antwort erhalten.
Kann jemand aufklären?

Johann

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Laut diesem, sehr ähnlichen Thread:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=117585.0

Und einer Antwort darin, galt diese Regelung nur für im Zeitraum von 01.03.2018-01.03.2019 vorgenommene Höhergruppierungen. Vermutlich damals im Rahmen einer Übergangsregel.

Weiterer Thread mit selbem Thema und selber Antwort:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=116070.0

Und noch einer:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=116964.0

Wo hast du die entsprechene Passage eigentlich gefunden? Weil unter
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html
kann ich den von dir genannten Satz nicht (mehr?) finden.

RaVe

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Danke für die Antwort! Ich hatte den Fehler gemeldet, aber bei mir ist alles weiterhin sichtbar unter:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html