Unter dem Thema Höhergruppierung TVÖD Kommune hier auf der Webseite steht ein Text, in dem auf eine Sonderregelung hingewiesen wird. Dort steht: Wer von Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b höhergruppiert wird, nimmt seine Stufenlaufzeit mit.
Ansonsten ist es klar, dass man bei Höhergruppierung die gleiche Stufe bleibtbehält.Gibt es diese Sonderregelung noch und wo steht das?
Auf meine EMail hatte ich auf dieser Seite nachgefragt, aber leider keine Antwort erhalten.
Kann jemand aufklären?