Überstunden müssen ja angeordnet werden, sonst sind es schlicht keine.
Solange die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten bei Minderjährigen eingehalten werden, kann das gehandhabt werden wie man das eben bspw. in einer DV festlegt.
Ganz früher gabs bei unseren Azubis feste Arbeitszeiten.
Etwas später wurde das flexibilisiert, dass eine Kernarbeitszeit von meine ich 9-15 Uhr galt und der Rest drum herum flexibel begonnen oder aufgehört werden konnte im Rahmen der normalen möglichen Arbeitszeiten.
Vor wenigen Jahren wurde die Kernarbeitszeit dann komplett gestrichen und wie bei allen anderen auch durch Funktionszeiten ersetzt. Bedeutet jeder kann kommen und gehen, sofern immer irgendwer da ist, der den Betrieb am Laufen hält. Wer wann da zu sein hat, wird auf Abteilungsebene festgelegt.
Bei unseren Azubis (egal ob volljährig oder minderjährig) richtet sich die Arbeitszeit dann also in der Regel nach der Anwesenheit des Betreuers, bzw. dort soll es eine möglichst große zeitliche Überschneidung geben. Muss ein Azubi mal früher gehen, kann er das genauso machen wie mal später zu kommen o.ä.
Bisher waren da auch keine Anpassungen mehr nötig. So weit ich das mitbekomme funktioniert das so tadellos und die Azubis, die noch den Übergang mitbekommen haben, haben sich über die erhöhte Flexibilität gefreut.
Bei uns erhält eine Führungskraft einmal am Anfang des Monats eine Bilanz über noch offene Urlaubstage, gesplittet in aus diesem und letzten Jahr, die Anzahl der Krankentage im letzten Monat und den Stundensaldo. Seitens der für die Nachwuchskräfte verantwortlichen Person wird darauf geachtet, dass der Saldo nicht zu sehr vom Soll abweicht. Ab 10 Stunden im Plus werden die Azubis dann aufgefordert, darauf zu achten, nicht länger als die täglichen Stunden zu arbeiten. Ab 20 gibts dann Haue (im Sinne von einem ernsten Gespräch ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen).