Hallo zusammen,
leider bin ich etwas überfragt und benötige eure Hilfe!
Ich habe mich vor kurzem bei einem anderen Dienstherren beworben und dann anschließd innerhalb des TV-L gewechselt. Zuvor war ich in der E8 eingruppiert, die ausgeschriebene Stelle wurde mit E10 bewertet.
Das Profil der Stelle lautete:
-ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften im Personal oder eine vergleichbare Fachrichtung, Weiterbildung als Verwaltungsfachwirt/-in (BL II) oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
gefordert. Bei der Einstellung wurde mir gesagt, dass ich das Anforderungsprofil (aufgrund meines fehlenden Hochschulstudiums) nicht erfülle und daher mit -1 eingestellt werde, da in der E9b Fallgruppe 3 ein abgeschlossenes Hochschulstudium gefordert wird und dieses Studium für die Stelle erforderlich sei.
Allerdings bin ich hier anderer Meinung. Die Fallgruppe 3 beschreibt dies zwar, allerdings gibt es in der E10 keine persönlichen Vorraussetzungen (wie zB im Teil II bei den IT-lern zB 3 Jahre Berufserfahrung). Meiner Auffassung nach ist es völlig irrelevant, welche Fallgruppe (2 oder 3) gewählt wurd, da es primär doch immer auf die Tätigkeiten ankommen -> die wiederum mit der E10 bewertet wurden. Erst wird die Tätigkeit bewertet, dann die Qualifikation.
Es wäre aus meiner Sicht nur schlüssig, wenn ich somit nicht eingestellt worden wäre, da man vermeindlich ein Hochschulstudium für den Job benötigt.
Wie seht ihr das? Vielen Dank vorab!