Hallo in die Runde,
ich habe mich mit dem o.g. Thema bereits etwas beschäftigt. Vor einiger Zeit wurde das Thema im Rahmen einer Personalversammlung durch den PR (Zuschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung an den PR) angesprochen. Seitdem ruht still der See.
Da diese Regelung im TVÖD-VKA eine Ermessensnorm für den Dienstherren ist, muss logischer Weise kein Gebrauch davon gemacht werden. Allerdings hat unsere Verwaltung doch spürbar mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen.
Soweit ich es bisher gelesen habe, ist eine Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 2 nicht einfach so durch die Führungskraft möglich. Vielmehr müssen hierzu in der gesamten Verwaltung Hebel in Kraft gesetzt werden - sprich Dienstvereinbarung, eine Kommission bei Verlängerung der Stufenlaufzeit, etc.
Nun meine eigentlichen Fragen hierzu:1) Gibt es in der Runde Beschäftigte, in deren Verwaltung diese Norm angewandt wird?
2) Wie habt ihr dort die Umsetzung geregelt? Anstoß über den PR? Gibt es eine Dienstvereinbarung dafür, die vielleicht nachnutzbar wäre?
3) Gibt es vielleicht sogar Beschäftigte, die eine Stufenlaufzeitverkürzung durch ihre Führungskraft bekommen haben, ohne diesen ganzen Zauber von 2)?
Ich danke allen hierzu Beitragenden im Voraus für die Hilfe!