Autor Thema: Verkürzung der Stufenlaufzeit nach § 17 Abs. 2 TVÖD-VKA  (Read 2418 times)

Bbger

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Hallo in die Runde,

ich habe mich mit dem o.g. Thema bereits etwas beschäftigt. Vor einiger Zeit wurde das Thema im Rahmen einer Personalversammlung durch den PR (Zuschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung an den PR) angesprochen. Seitdem ruht still der See.

Da diese Regelung im TVÖD-VKA eine Ermessensnorm für den Dienstherren ist, muss logischer Weise kein Gebrauch davon gemacht werden. Allerdings hat unsere Verwaltung doch spürbar mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen.

Soweit ich es bisher gelesen habe, ist eine Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 Abs. 2 nicht einfach so durch die Führungskraft möglich. Vielmehr müssen hierzu in der gesamten Verwaltung Hebel in Kraft gesetzt werden - sprich Dienstvereinbarung, eine Kommission bei Verlängerung der Stufenlaufzeit, etc.

Nun meine eigentlichen Fragen hierzu:

1) Gibt es in der Runde Beschäftigte, in deren Verwaltung diese Norm angewandt wird?

2) Wie habt ihr dort die Umsetzung geregelt? Anstoß über den PR? Gibt es eine Dienstvereinbarung dafür, die vielleicht nachnutzbar wäre?

3) Gibt es vielleicht sogar Beschäftigte, die eine Stufenlaufzeitverkürzung durch ihre Führungskraft bekommen haben, ohne diesen ganzen Zauber von 2)?

Ich danke allen hierzu Beitragenden im Voraus für die Hilfe!  :)

Umlauf

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1. Möchte das Haus nicht.
2. Daher keine Regel.
3. Führungskräfte haben i.R. nicht das Recht dazu.

Mein Gefühl, dass wird sich auch in der Zukunft bei uns nicht ändern.

Nur bei Einstellungen wird mit den Laufzeiten/Stufe gespielt.

MaLa

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Ich zitiere mal aus unserer Dienstvereinbarung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle tariflich Beschäftigten in der Kreisverwaltung Stormarn,
die mindestens die 3. und maximal die 5. Entwicklungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht haben.

§ 2 Voraussetzungen für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVöD

Voraussetzung für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVöD ist
1. ein Antrag der/des Beschäftigten auf vorgezogenen Stufenaufstieg,
2. dienstliche Beurteilungen, die einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren umfassen
und
3. jeweils die Note „sehr gut“ in den Beurteilungsmerkmalen "2.1 Leistungsvermögen"
und "2.2 Leistungsgüte". Führungskräfte müssen zusätzlich im Beurteilungsmerkmal
"3. Personalführung" insgesamt die Beurteilung "sehr gut" erhalten haben.
Der Fachdienst Personal entscheidet über den Antrag. Ist der Antrag begründet, wird die
nächsthöhere Stufe mit Beginn des Monats der Antragstellung gewährt.
Zwischen zwei erfolgreichen Anträgen auf vorgezogenen Stufenaufstieg muss ein Zeitraum
von mindestens drei Jahren liegen.

BAT

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Die ganzen Stufen sind Mist. Da komme ich im Kreis Strom hausintern auf eine neue Stelle und Stufe 6 und habe von äußerst überdurchschnittlicher Arbeit nix.

Bbger

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Die ganzen Stufen sind Mist. Da komme ich im Kreis Strom hausintern auf eine neue Stelle und Stufe 6 und habe von äußerst überdurchschnittlicher Arbeit nix.

Ich habe deine Nachricht leider inhaltlich nicht ganz nachvollziehen können. Wie kommst du bei einer internen Bewerbung auf eine Stufe 6 plötzlich?

Bbger

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Ich zitiere mal aus unserer Dienstvereinbarung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle tariflich Beschäftigten in der Kreisverwaltung Stormarn,
die mindestens die 3. und maximal die 5. Entwicklungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht haben.

§ 2 Voraussetzungen für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVöD

Voraussetzung für den vorgezogenen Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 TVöD ist
1. ein Antrag der/des Beschäftigten auf vorgezogenen Stufenaufstieg,
2. dienstliche Beurteilungen, die einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren umfassen
und
3. jeweils die Note „sehr gut“ in den Beurteilungsmerkmalen "2.1 Leistungsvermögen"
und "2.2 Leistungsgüte". Führungskräfte müssen zusätzlich im Beurteilungsmerkmal
"3. Personalführung" insgesamt die Beurteilung "sehr gut" erhalten haben.
Der Fachdienst Personal entscheidet über den Antrag. Ist der Antrag begründet, wird die
nächsthöhere Stufe mit Beginn des Monats der Antragstellung gewährt.
Zwischen zwei erfolgreichen Anträgen auf vorgezogenen Stufenaufstieg muss ein Zeitraum
von mindestens drei Jahren liegen.

Ganz lieben Dank für Deine Antwort hier. Dann habt ihr es also im Einsatz und auch in einer DV geregelt. Aber natürlich auch ganz schön eingegrenzt.. :-)

BAT

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Die interne Bewerbung ist nicht so wichtig. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung für Personen in Stufe 6 per se nichts bringen kann und daher auch insgesamt von einer Anwendung abgesehen werden sollte.

MoinMoin

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Interessante Sichtweise.
Weil jemand in der Endstufe ist, solle andere nicht schneller in die Endstufe kommen können?
Also eine Abschaffung von 6 Stufen ok, aber eine Abschaffung von der Förderung von Leistungsträgern, finde ich unsinnig.

BAT

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Es geht doch darum, überdurchschnittliche Leistungen zu belohnen.

Mein Einwand gilt vor allem aus Sicht des Arbeitgebers.


MoinMoin

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Es ist eine Instrument, welches erheblich überdurchschnittliche Leistung für Angestellte der Stufe 3-5 belohnbar macht. und unterdurchschnittlich Leistung abstraft.
Die AN der Stufe 1,2,6 werden in diesem Lob und Tadel System nicht bedacht.

Im TV-L/TVöD Bund gibt es dazu parallel eine System der Zulage, welches im System Kommune fehlt.
Also sollte man dieses eher einführen, anstelle eine System für die Förderung zu kürzen.

BAT

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Ja, dann sind wir uns doch einig. Entweder für alle oder für keinen, dass schafft doch wieder nur Unfrieden.

ABER: selbst wenn man das für alle einführen würde (in Stufe 6 dann halt die 20 % Zuschlag oder was das ist), verbleiben doch auch wieder Ungerechtigkeiten. Wenn dann einer in Stufe 5 vier Jahre Verkürzung bekommt, die derjenige in Stufe 3 systematisch gar nicht bekommen kann.

Das ganze System der Stufen ist und bleibt Unfug.


Bbger

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Die interne Bewerbung ist nicht so wichtig. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung für Personen in Stufe 6 per se nichts bringen kann und daher auch insgesamt von einer Anwendung abgesehen werden sollte.

Das ganze zielt auch nicht auf Personen ab, die in der Stufe 6 sind. Mir geht es doch vor allem darum, dass Personen ab der Stufe 3 schneller nach oben kommen, wenn sie überaus engagiert sind. Das sollte doch belohnt werden. Es gibt doch sonst i.d.R. keine Anreize, fleißig zu sein.

BAT

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Das ganze zielt auch nicht auf Personen ab, die in der Stufe 6 sind. Mir geht es doch vor allem darum, dass Personen ab der Stufe 3 schneller nach oben kommen, wenn sie überaus engagiert sind. Das sollte doch belohnt werden. Es gibt doch sonst i.d.R. keine Anreize, fleißig zu sein.

Der Gedanke ist verständlich, aber bei Anwendung sind auch Verlängerungen vorgesehen bei weit unterdurchschnittlicher Leistung. Wenn man es wirklich ernst anwenden würde, könnte das viel Stress im Betrieb geben. Ich kann es verstehen, wenn AG und AN (bzw. PR) es nicht installieren.