Autor Thema: interne Bewerbung - Bezahlung nach der höheren Vergütungsgruppe o. Zulage ?  (Read 1622 times)

Susa51

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Hallo Forum,

ich habe mich auf eine Stelle bei einem anderen Fachbereich beworben, die intern mit einer Befristung von drei Jahren ausgeschrieben war und eine mündliche Zusage erhalten. Die Stelle war mit der EG 8 ausgeschrieben.
Meine jetzige Stelle ist der EG 6 zugeordnet.

Nunmehr teilte man mir von der Personalabteilung mündlich mit, dass man mir nur eine Zulage zur EG 8 zahlen kann, da es sich nur um eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD handelt. Die Stelle wäre ja schließlich nur auf drei Jahre befristet. Man würde alles vorbereiten und ich müsste dies dann so unterschreiben.

Leider habe ich im Forum nichts gefunden, was mir weiterhelfen würde, jedoch Kommentare dazu, dass die Übertragung billigem Ermessen entsprechen muss.

Da ich in Kürze reagieren soll, wäre ich für Ratschläge von Insidern dankbar.


Maggus

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Hallo,

§ 14 TVöD regelt die vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit.
Die Billigkeit bezieht sich darauf, dass der AG bei der Übertragung nicht alleine wg. der Person ("mag ich / mag ich nicht") nur eine befristete Übertragung vornehmen darf.

Der Arbeitgeber kann aber befristet übertragen, wenn er sich noch nicht sicher ist, ob er die Aufgaben weiterhin auf einer Stelle bündeln möchte, oder sie auf mehrere Stellen verteilen, oder ggf. sogar auslagern möchte.
Auch Vertretungen wg. Elternzeit, Sonderurlaub, Krankheit ermöglichen eine vorübergehende Übertragung.

Aus meiner Sicht ist hier vom AG alles korrekt erfolgt, da er bereits in der Ausschreibung auf die Befristung hingewiesen hat.

Susa51

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Danke für die Antwort, ich habe nur ein wenig Bauchschmerzen bei der Tatsache, dass die Stelle intern ausgeschrieben war mit der Formulierung "sie erhalten eine Vergütung nach der EG 8" und nicht mit der Formulierung "interne Bewerber erhalten nur eine Zulage nach § 14 TVöD".

Organisator

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Danke für die Antwort, ich habe nur ein wenig Bauchschmerzen bei der Tatsache, dass die Stelle intern ausgeschrieben war mit der Formulierung "sie erhalten eine Vergütung nach der EG 8" und nicht mit der Formulierung "interne Bewerber erhalten nur eine Zulage nach § 14 TVöD".

Du erhälst doch eine Vergütung in Höhe der E8. Selbst wenn man in die Ausschreibung fälschlicherweise reingeschrieben hätte, dass du in die E8 eingruppiert wärst, ist dies tariflich ausgeschlossen. Insoweit ist seitens des AG alles korrekt mit der Zulage.

Oder worauf willst du hinaus / was soll der AG tun? In E8 kann er dich jedenfalls nicht eingruppieren, schon weil der AG nicht eingruppiert.

Susa51

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In E8 kann er dich jedenfalls nicht eingruppieren, schon weil der AG nicht eingruppiert.

Die Stelle ist laut Ausschreibung in die EG 8 eingruppiert, nicht ich.

MoinMoin

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Korrekt und wenn du nicht nur vorübergehend die Tätigkeiten übertragen bekommst, dann bist du in der EG8.
Wenn du nur vorübergehend die aufgaben übertragen bekommst, dann bist du in deiner alten EG und bekommst eine Zulage, so dass du eine Vergütung der EG8 auf deinem Konto hast.

Organisator

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In E8 kann er dich jedenfalls nicht eingruppieren, schon weil der AG nicht eingruppiert.

Die Stelle ist laut Ausschreibung in die EG 8 eingruppiert, nicht ich.

Genau. Also worauf willst du hinaus - was soll aus deiner Sicht geschehen?

ElBarto

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Und sollte sich nach den 3 Jahren herausstellen, dass die Stelle fortbesteht (entfristet wird) und Du die Tätigkeit weiter ausübst, erhältst Du die EG 8 und die 3 Jahre werden auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Soweit ich weiß...

Susa51

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Nach drei Jahren soll ich dann wieder zu meinem alten Fachbereich wechseln; die Zulage zur EG 8 wird dann nicht mehr gezahlt.

Da es sich um ein Stellenbesetzungsverfahren mit ordentlichem Auswahl- und Bewerbungsverfahren handelte, bin ich sehr irritiert.
Die Stelle war mit der Eingruppierung EG 8 bei einem anderen Fachbereich ausgeschrieben und jetzt wird eine Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit daraus.
Muss hier nicht auch der PR beteiligt werden?

ISN

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Wenn es eine befristete Stelle ist, würde ein Außenstehender nur mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt. Da du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, ist es korrekt, dir die Aufgabe nur vorübergehend zu übertragen. Die Zulage wird so berechnet, als ob du höhergruppiert wärest.

Susa51

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Die Stelle war als EG 8 nur intern ausgeschrieben; dass es sich nur um eine sog. Abordnung mit Übertragung nach § 14 TVöD handeln soll, stand dort nicht.

Organisator

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Die Stelle war als EG 8 nur intern ausgeschrieben; dass es sich nur um eine sog. Abordnung mit Übertragung nach § 14 TVöD handeln soll, stand dort nicht.

Wie sonst wollte man eine befristete Übertragung von Aufgaben abbilden? Nochmal meine Frage - was war deine Erwartung bzw. was soll der AG deiner Meinung nach tun?

FearOfTheDuck

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Die Befristung stand doch von Beginn an fest. Also hättest dich dich auch über die Konsequenz darüber informieren können.

Strebst du dauerhaft die EG 8 an, so lasst dir dauerhaft entsprechende Aufgaben übertragen.