Bin kein Experte, aber es bedarf noch nichtmals einer Krankheit um ab Erfahrungsstufe 3 eine Verlängerung zu kassieren.
Die Stufenlaufzeit dient ja der "Erfahrungsgewinnung" bzw. "Erfahrungssteigerung" bis hin zur nächsten Stufe.
Ist man nun eine ganze Zeit lang im Zeitraum krank, dann kann man natürlich auf die Idee kommen, dass die Erfahrung nicht im vorausgesetzten Maße gesteigert wurde -> Verlängerung der Stufenlaufzeit
Nun ist es so, dass die ersten 3 Stufen tatsächlich nach Zeit gehen, die höheren stufen könnten vom AG sogar verlängert werden, wenn nur unterdurchschnittliche Leistung erbracht wird.
Was die Krankheitszeit angeht, zählen die 39 Wochen am Stück oder evtl. wegen derselben Erkrankung. Die 39 Wochen sind der Zeitraum in dem es längstens in Abhängigkeit er Beschäftigungsdauer einen AG-Zuschuss zum Krankengeld geben kann. Die ersten 6 Wochen der Krankheitszeit gibt es noch Lohnfortzahlung vom AG, diese kommen noch on Top. Erst wenn der Zuschuss wegfällt hat man dann keine Beschäftigungszeit nach §§ 16 ivm. 17 (3) TVÖD mehr. Somit ist die Verlängerung der Stufenlaufzeit vermutlich im Umfang der über die 45 Wochen hinausgehenden Krankheitszeit zulässig.
Aber, bin weder vom Fach noch Experte oder Laie...