Autor Thema: Stufenlauflaufzeit TVÖD -Verlängerung wegen Krankeit  (Read 1598 times)

Steve114

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Hallo,

ich hätte eine Frage hinsichtlich einer Verlängerung der Stufenlaufzeit.
Der AG kann die Regelstufenlaufzeit verlängern bei...Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 bis zu 39 Wochen.
Sind diese 39 Wochen in der gesamten innehabenden Stufe (hier Stufe 4) auf die gesamte letzten Stufenlaufzeit zu sehen...also mal hier eine Woche krank, dann 6 Wochen wegen Beinbruch....usw.
Oder ist dies für EINE längere Krankeitszeit am Stück zu betrachten?
Im vorliegenden Fall hat der AG wegen Krankeitstagen die Stufenlaufzeit erst einen Monat später vorgenommen.

Oder gibt es im TVÖD andere Regularien, welche bei Krankheitsabwesendheit eine Regelstufenlaufzeit Anwendung finden und diese verlängern?


Danke

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Stufenlauflaufzeit TVÖD -Verlängerung wegen Krankeit
« Antwort #1 am: 17.11.2023 08:02 »
Bin kein Experte, aber es bedarf noch nichtmals einer Krankheit um ab Erfahrungsstufe 3 eine Verlängerung zu kassieren.


Die Stufenlaufzeit dient ja der "Erfahrungsgewinnung" bzw. "Erfahrungssteigerung" bis hin zur nächsten Stufe.
Ist man nun eine ganze Zeit lang im Zeitraum krank, dann kann man natürlich auf die Idee kommen, dass die Erfahrung nicht im vorausgesetzten Maße gesteigert wurde -> Verlängerung der Stufenlaufzeit

Nun ist es so, dass die ersten 3 Stufen tatsächlich nach Zeit gehen, die höheren stufen könnten vom AG sogar verlängert werden, wenn nur unterdurchschnittliche Leistung erbracht wird.

Was die Krankheitszeit angeht, zählen die 39 Wochen am Stück oder evtl. wegen derselben Erkrankung. Die 39 Wochen sind der Zeitraum in dem es längstens in Abhängigkeit er Beschäftigungsdauer einen AG-Zuschuss zum Krankengeld geben kann. Die ersten 6 Wochen der Krankheitszeit gibt es noch Lohnfortzahlung vom AG, diese kommen noch on Top. Erst wenn der Zuschuss wegfällt hat man dann keine Beschäftigungszeit nach §§ 16 ivm. 17 (3) TVÖD mehr. Somit ist die Verlängerung der Stufenlaufzeit vermutlich im Umfang der über die 45 Wochen hinausgehenden Krankheitszeit zulässig.


Aber, bin weder vom Fach noch Experte oder Laie...

ISN

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 235
Antw:Stufenlauflaufzeit TVÖD -Verlängerung wegen Krankeit
« Antwort #2 am: 17.11.2023 10:16 »
...
Was die Krankheitszeit angeht, zählen die 39 Wochen am Stück oder evtl. wegen derselben Erkrankung. Die 39 Wochen sind der Zeitraum in dem es längstens in Abhängigkeit er Beschäftigungsdauer einen AG-Zuschuss zum Krankengeld geben kann. Die ersten 6 Wochen der Krankheitszeit gibt es noch Lohnfortzahlung vom AG, diese kommen noch on Top. Erst wenn der Zuschuss wegfällt hat man dann keine Beschäftigungszeit nach §§ 16 ivm. 17 (3) TVÖD mehr. Somit ist die Verlängerung der Stufenlaufzeit vermutlich im Umfang der über die 45 Wochen hinausgehenden Krankheitszeit zulässig.
...

Die gesamte Zeit der Entgeltfortzahlung und des Krankengeldzuschusszeitraumes gemäß § 22 ist Stufenlaufzeit. Die 39 Wochen-Frist beinhaltet den Entgeltfortzahlungszeitraum und den Krankengeldzuschusszeitraum, siehe § 17 Abs. 3 b): "Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 bis zu 39 Wochen".
Arbeitsunfähigkeitszeiten, für die kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und/oder Krankengeldzuschuss besteht, sind keine Stufenlaufzeit. Das hat aber nichts mit einer Verlängerung der Stufenlaufzeit zu tun.