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Gesundheitliche Eignung im ÖD

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Miri38:
Achja, und ich bin etwas übergewichtig, ob das ein Hinderungsgrund ist, für die Einstellung? Also mein
BMI ist ca. 33

FearOfTheDuck:
Das glaube ich nicht. Abgesehen von den speziellen Bereichen, ist diese Untersuchung pro forma. Und da du bereits im Vorstellungsgespräch überzeugt hast, also vor Leuten, die den zukünftigen Arbeitsplatz besser kennen, als der Arzt, sollte es keine Probleme geben.

Schmitti:

--- Zitat von: Miri38 am 17.11.2023 12:24 ---Achja, und ich bin etwas übergewichtig, ob das ein Hinderungsgrund ist, für die Einstellung? Also mein
BMI ist ca. 33
--- End quote ---
Im Bekanntenkreis hatte sich einer aktuell ähnliche Gedanken gemacht, mit BMI von 37, andauernden medikamentösen Behandlungen wegen Bluthochdruck und beginnender Diabetes, der Amtsarzt machte aber völlig anstandslos seinen Haken an die Lebenszeitverbeamtung (Landesverwaltung).
Da dürfte sich die gesundheitliche Eignung bei Angestellten derzeit, auch wegen gewisser allgemeiner Kräftemangelerscheinungen, eher auf die grobe Unterteilung "lebt noch/lebt nicht mehr" beschränken.

RsQ:
Mal allgemein: Muss denn jede/r im öD vor Einstellung zum Amtsarzt? Oder bezieht sich das auf bestimmte Tätigkeitsbereiche? Also für einen Büro-Angestellten wäre das ja (im Vergleich zur pW) irgendwie ... unüblich.

bettelmusikant:
Bei Beamten wird spätestens bei der Verbeamtung auf Lebenszeit eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt. Einerseits wegen der gesundheitlichen Eignung (kann die Tätigkeit ausgeübt werden? --> Bei Bürojobs keine große Hürden; es geht darum, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen
des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht. Ist aufgrund der körperlichen oder psychischen
Konstitution eines Bewerbers die gesundheitliche Eignung nicht gegeben, kann er unabhängig von seiner
fachlichen Eignung nicht ernannt werden.), aber auch um eine Prognose zu erstellen, ob und welche Risikofaktoren vorliegen; ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.
So viel zum Beamtenverhältnis.

Bei Einstellung im Arbeits/Angestelltenverhältnis endet mein Wissen

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