Autor Thema: Amtswechsel im Anschluss an einen befristeten Arbeitsvertrag (Erfahrungsstufe)  (Read 1394 times)

Maxfen

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Hallo zusammen,

ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (EG11 Erfahrungsstufe 1).
Nun läuft mein Vertrag in wenigen Monaten aus und es bietet sich die Chance intern im Anschluss in ein anderes Amt zu wechseln.
Der Vorteil hier ist, dass ich in dem neuen Amt bereits viel mehr Berufserfahrung durch einen Job vor der Zeit im öffentlichen Dienst gesammelt habe. Nun wurde mir gesagt, dass ich jedoch trotzdem nicht die Möglichkeit habe, mir diese Berufserfahrung anrechnen zu lassen. Das bedeutet, dass ich auch hier in der EG 11 Erfahrungsstufe 1 eingruppiert werden muss, obwohl ich hier deutlich mehr Erfahrung besitze, die ich auch durch Fortbildungen usw. nachweisen kann. Gibt es hier wirklich nicht die Chance, die ES anzuheben? Es wäre ja dann fast sinnvoller meinen Vertrag auslaufen zu lassen und mich extern zu bewerben, um die Erfahrung anrechnen lassen zu können...
Vielen Dank für eure Hilfe!

FearOfTheDuck

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Du wechselst nicht AG. Somit läuft deine Stufenlaufzeitlaufzeit einfach weiter, wenn sich die Entgeltgruppe nicht ändert.

Tatsächlich wäre es bei einer Neueinstellung günstiger für dich, da dann eBE zu berücksichtigen ist. Du könntest natürlich abklären, ob das auch bei jetzigen AG möglich ist.

Maxfen

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Vielen Dank erstmal für deine Antwort :)
Und da gibt es dann auch keine Ausnahmen? Ich weiß ja nicht wie leicht der öffentliche Dienst aktuell an Personal kommt, aber es ist ja teilweise unfair das interne Personal zu benachteiligen.
Aber vielleicht muss ich dann echt über eine externe Bewerbung nachdenken

ich1974

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Ausnahme gibt es nur bei Personalgewinnungsproblem, da Du bereits bei dem AG bist scheidet das aus. Evtl. lässt sich mit einer Zulage arbeiten. Falls Du andere Jobangebote vorlegen kannst, besteht aber auch noch die Möglichkeit höhere ES auszuhandeln.

MoinMoin

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Vielen Dank erstmal für deine Antwort :)
Und da gibt es dann auch keine Ausnahmen? Ich weiß ja nicht wie leicht der öffentliche Dienst aktuell an Personal kommt, aber es ist ja teilweise unfair das interne Personal zu benachteiligen.
Aber vielleicht muss ich dann echt über eine externe Bewerbung nachdenken
Wenn dein alter AV ausläuft und komplett abgewickelt wird (0 Urlaub/0Gleitzeitstunden etc.) und du einen neuen AV erhält, dann kann es wie eine Erstanstellung tariflich gewertet werden und u hättest Anspruch auf Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung.
bzw. die Möglichkeit förderliche Zeiten zu verlangen.

Maxfen

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Wenn dein alter AV ausläuft und komplett abgewickelt wird (0 Urlaub/0Gleitzeitstunden etc.) und du einen neuen AV erhält, dann kann es wie eine Erstanstellung tariflich gewertet werden und u hättest Anspruch auf Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung.
bzw. die Möglichkeit förderliche Zeiten zu verlangen.
[/quote]

Vielen Dank für die Antwort :)
Ist das zufällig irgendwo belegbar? Oder ist das eine Erfahrung die Sie gemacht haben?


Ausnahme gibt es nur bei Personalgewinnungsproblem, da Du bereits bei dem AG bist scheidet das aus. Evtl. lässt sich mit einer Zulage arbeiten. Falls Du andere Jobangebote vorlegen kannst, besteht aber auch noch die Möglichkeit höhere ES auszuhandeln.

Das Amt zu dem ich wechsle stellt aufgrund von anhaltenden Problemen bei der Personalgewinnung grundsätzlich in Stufe 3 ein. Auch ich bin in der aktuellen Phase der einzige Bewerber. Das zählt dann jedoch nicht als 'Problem' bei der Personalgewinnung, weil ich intern gefunden werde?

MoinMoin

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Wenn dein alter AV ausläuft und komplett abgewickelt wird (0 Urlaub/0Gleitzeitstunden etc.) und du einen neuen AV erhält, dann kann es wie eine Erstanstellung tariflich gewertet werden und u hättest Anspruch auf Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung.
bzw. die Möglichkeit förderliche Zeiten zu verlangen.

Vielen Dank für die Antwort :)
Ist das zufällig irgendwo belegbar? Oder ist das eine Erfahrung die Sie gemacht haben?


Ausnahme gibt es nur bei Personalgewinnungsproblem, da Du bereits bei dem AG bist scheidet das aus. Evtl. lässt sich mit einer Zulage arbeiten. Falls Du andere Jobangebote vorlegen kannst, besteht aber auch noch die Möglichkeit höhere ES auszuhandeln.

Das Amt zu dem ich wechsle stellt aufgrund von anhaltenden Problemen bei der Personalgewinnung grundsätzlich in Stufe 3 ein. Auch ich bin in der aktuellen Phase der einzige Bewerber. Das zählt dann jedoch nicht als 'Problem' bei der Personalgewinnung, weil ich intern gefunden werde?
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Doch, aber das Problem ist, dass der AG nur bei Neueinstellung und wegen Personalgewinnungsproblem jemanden förderliche Zeiten anerkennen kann.
Bzw. nur bei Neueinstellung die einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden muss.
Beides §16.2.
Wenn jedoch nur ein Änderungsvertrag gemacht wird, dann kann 16.2 nicht genutzt werden.
Also muss eine Anstellung mit neuem Vertrag erfolgen und der alte Vertrag muss komplett abgewickelt sein.

der Beleg:
1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.