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[Allg] Extrem hoher PKV-Beitrag

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CmdrMichael:

--- Zitat von: JoeydeMaio am 01.12.2023 22:26 ---Hallo Lena,

hatte das gleiche Problem damals. Kur/Reha oder wie auch immer es genannt wird sind auch bei meiner Versicherung nicht versichert. Einzig und allein Krankenhaus Aufenthalte... Das war damals ein Ärger, darf nicht mehr daran denken.

--- End quote ---
Man muss da genau hinschauen, die meisten Leuten reden zwar von einer "Reha" meinen aber eine "Anschlussheilbehandlung" und die ist meistens mit versichert. Der einzige Unterschied ist, dass eine Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten werden muss.

War bei mir auch so. Musste nach einer OP im Krankenhaus für 3 Wochen zur Anschlussheilbehandlung, also das was im Volksmund stationäre Reha heißt. Das ist auch das einzige, was die Beihilfe zahlt, die zahlt auch keine Reha, sondern nur AHB.
Was ich nicht wusste, meine PKK hat im Vertrag eine abschließende Liste, in welchen Fällen sie eine AHB zahlen, da stehen dann so Sachen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs-OP drauf. Meine OP damals stand nicht drauf, man hat mir aber nach Prüfung die Kosten für die AHB auf freiwilliger Basis erstattet (und dies vorab zugesagt). Da hat man vermutlich kalkuliert, dass man durch eine erfolgreiche AHB eine mögliche weitere OP mit fünfstelligen Kosten sparen kann.

Saxum:

--- Zitat von: Ozymandias am 02.12.2023 12:27 ---
--- Zitat von: Saxum am 20.11.2023 17:46 ---
Die Altersrückstellungen fallen nicht weg, egal ob der Vertrag vor oder nach 2009 abgeschlossen worden ist.

--- End quote ---

So eine Falschinformation kann man hier nicht stehen lassen.
Der sehr große Großteil der Altersrückstellungen sind bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer futsch.

Auch mit einem Vertrag nach 2009 wird nur ein Teil übertragen. Die genaue Höhe der Altersrückstellungen sind ein Geschäftsgeheimnis.

--- End quote ---

Es sind keine Falschinformationen, wenn man den ganzen Beitrag lesen würde. Sind Sie wie erwähnt nicht ganz, man erhält jährlich eine Mitteilung des "Übertragungswert" das sind die Altersrückstellungen in der Höhe wie wenn man die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen wäre plus der verpflichtende 10% gesetzliche Zuschlag. Wie in meinem Post ausgeführt.

Hat man hingegen, wie ausgeführt einen Vertrag der vor 2009 war und dem ansammeln der Altersrückstellungen widersprochen - dann ja hat man keine. Der "Übertragungswert" sind die Altersrückstellungen die man zu einem etwaigen neuen Versicherer mitnehmen würde.

Einen Beitrag nur teilweise zu lesen oder zu zitieren ist nicht zielführend.

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