Wenn man sich nicht sicher ist was drinsteht kann man es auch vor der Zusendung an die Behörde zur persönlichen Einsichtnahme an ein Gericht schicken lassen. "Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten." § 30 BZRG