Autor Thema: Stellvertretende Kita-Leitung  (Read 1430 times)

Ruby82

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Stellvertretende Kita-Leitung
« am: 17.11.2023 20:54 »
Hallo, unser Team beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage, auf die wir bisher keine KLARE Antwort gefunden haben (und der Träger und diese auch nur ausweichend beantwortet)

Gibt es für bayerische Kommunen und deren Kitas eine Pflicht eine stellvertretende Leitung zu benennen? Und nicht nur im Falle einer Abwesenheit der Leitung, sondern eine ständige Stellvertretung mit diversen Aufgaben (Administrativ, leitende Aufgaben, Dienstplanplanung, etc.)?
Wenn ja, wo genau steht das?
Der Träger hat vor einigen Jahren eine Kollegin benannt, dies aber nie vertraglich festgehalten. Und die Leitung gibt nichts aus der Hand. Leider auch keine Infos, Abläufe, etc.
Gespräche mit dem Träger (der Leitung sehr zugewandt) ergaben bisher eben nur, dass sie keine Stellvertretung ernennen müssten, es reiche, wenn die Leitung für ihre Abwesenheiten eine Kollegin/einen Kollegen als Vertretung für diese Zeit benenne.
Danke im Voraus!

FGL

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Antw:Stellvertretende Kita-Leitung
« Antwort #1 am: 19.11.2023 16:07 »
Gibt es für bayerische Kommunen und deren Kitas eine Pflicht eine stellvertretende Leitung zu benennen? Und nicht nur im Falle einer Abwesenheit der Leitung, sondern eine ständige Stellvertretung mit diversen Aufgaben (Administrativ, leitende Aufgaben, Dienstplanplanung, etc.)?
Wenn ja, wo genau steht das?
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie die dazu ergangene Kinderbildungsverordnung sehen keine Pflicht vor, eine ständige Stellvertretung zu benennen.