Autor Thema: rückwirkende Feststellung einer höherwertigen Tätigkeit  (Read 1650 times)

Miri

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Liebes Forum,

im Falle einer rückwirkenden Feststellung einer höherwertigen Tätigkeit seit Beschäftigungsbeginn (sog. Bewertungsirrtum) wirkt sich diese Korrektur bekanntlich nicht auf die Erfahrungsstufe aus. Die Stufe berechnet sich, als wäre man von Beginn an korrekt eingruppiert. Beispiel: Der MA befindet sich in E11/6 und wird nun korrigiert in E12/6.

Meine Frage ist, ob bei dieser Umwandlung in der Vergangenheit erhaltene vorzeitige Stufenaufstiege mit berücksichtigt werden müssen oder gehen diese verloren, so dass am Ende vielleicht nur eine 12/5 oder 12/4 herauskommen kann?

Vielen Dank.

cyrix42

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Ich sehe nicht, dass es einen tariflichen Anspruch auf Übertragung der vorzeitigen Stufenaufstiege gäbe. Begründet wurden diese ja, sofern sie nicht eh eine außertarifliche Maßnahme waren, mit einer überdurchschnittlichen Leistung. Allerdings wurde diese im Vergleich zu den Mitarbeitenden der damals fälschlich attestierten Entgeltgruppe festgestellt, nicht im Vergleich zur eigentlich gültigen… Aber natürlich kann die betroffene Person sagen, dass sie bei Nichterhalten abwandert und so gemäß §16 (5) eine entsprechende Stufen-Vorweggewährung aushandeln, die dann zum Halten qualifizierten Personals gedacht ist.

MoinMoin

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Die Stufenanstiege erfolgte anhand der Bewertung der Leistung auf Basis der Tätigkeiten (und nicht auf Basis einer EG), objektiv.
Die Tätigkeiten haben sich nicht geändert.
Diese Leistungen werden mit vergleichbaren Tätigkeiten verglichen um die Überdurchschnittlichkeit zu ermitteln.
Dies sollte EG unabhängig und übergreifend erfolgen, den man kann einen EG11 in der Verwaltung nicht mit einem EG11 in der IT vergleichen.
Also warum sollte es dem AG erlaubt sein rückwirken die Stufenverkürzung rückwirkend zu ändern.

cyrix42

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Wenn das so gehandhabt wird, dann ziehe ich meinen Einwand zurück.

MoinMoin

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Dein Einwand ist ja nachvollziehbar und es wird bestimmt auch so versucht werden.
Bleibt dann nur ein gerichtliches überprüfen, ob mein Einwand korrekt ist.
Ein Trauerspiel halt was da von den Personalern so versucht wird die MA klein zu halten.

Miri

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Vielen Dank für die Antworten. Das sind auch meine Hin-und-Her-Gedanken. Ich hatte gehofft, jemand weiß, wie es richtig wäre. Leider finde ich dazu auch nichts im www.

Miri

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Gemäß der Tarifautomatik müsste ich allerdings die vorzeitigen Stufenaufstiege korrekterweise in der EG 12 erhalten haben, da es schließlich ein Bewertungsirrtum war. Folglich können diese Aufstiege nicht einfach rückgängig gemacht werden, würde ich sagen