Autor Thema: [Allg] Sammelthread Musterwiderspruch  (Read 45900 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #60 am: 10.12.2024 10:44 »
Ich kann das im Moment nicht auf die Schnelle prüfen, da ich wieder mit anderem beschäftigt bin und etwas unter Zeitdruck stehe. Ich habe mich wie dargelegt an der Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ orientiert. Sinnvoll wäre es, den Sachverhalt noch einmal an der Gesetzeslage zu prüfen. Obgleich ich mich auch 2023 recht viel mit dem Thema beschäftigt habe, kann ich mich nicht mehr genau an die einzelnen Zeiten und Beträge erinnern.

Man könnte den Betrag einfach rauslassen und ohne diesen auf die Sonderzahlungen verweisen.

Das halte ich für ein mögliches Vorgehen. Ein Nachteil sollte daraus nicht entspringen können - wie auch, denke ich, keiner, wenn der ggf. zu geringe Betrag von 1.300,- € genannt werden würde (trotzdem sollte kein ggf. falscher Betrag genannt werden, auch wenn dieser am Ende hier wohl unerheblich wäre). Denn auch ein höherer Betrag, der darüber hinaus eine nur zusätzliche Bedeutung gehabt hat, könnte keine amtsangemessene Alimentation geschaffen haben, allein schon deshalb, weil 2024 die Inflation aus 2023 weiterwirkt, der einmalige Sonderbetrag nun aber wie auch zukünftig verbraucht ist.

AlxN

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #61 am: 10.12.2024 11:25 »
Ich habe es aus dem Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024). Dort steht es in § 2 Abs. 1 und 2.

Verkündet wurde es als Artikel 2 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vom 5. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 91).

SpeedyG

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #62 am: 11.12.2024 16:12 »
Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?

AlxN

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #63 am: 11.12.2024 20:18 »
Doch der Verband der Verwaltungsbeamten hat für interne bzw. Nur Mitglieder Musterschreiben versandt.

Versuch

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #64 am: 11.12.2024 21:56 »
Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?

Ich gehe stark davon aus, dass der von Sven deutlich besser ist als von irgendeinem Verband, die sich sowieso nicht richtig um das Thema kümmern

AlxN

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #65 am: 11.12.2024 22:50 »
Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?

Ich gehe stark davon aus, dass der von Sven deutlich besser ist als von irgendeinem Verband, die sich sowieso nicht richtig um das Thema kümmern

Das sehe ich ähnlich

SpeedyG

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #66 am: 12.12.2024 07:12 »
Sehe ich es richtig, dass es bisher von keiner einzigen Gewerkschaft einen Musterwiderspruch für BW gibt?

Ich gehe stark davon aus, dass der von Sven deutlich besser ist als von irgendeinem Verband, die sich sowieso nicht richtig um das Thema kümmern

Ja der ist tatsächlich super, Respekt für seine Arbeit.
Ich finde es nur etwas, gelinde gesagt, enttäuschend, dass man keinen Beistand der Gewerkschaft erhält. Immerhin bezahlt man jeden Monat viel Geld dafür.
Ich hätte gerne einen Musterwiderspruch der Gewerkschaft genommen, da man im Klagefall auch auf deren Unterstützung angewiesen ist.
Aber ihr habt natürlich recht, dass der von Sven besser ist.

BEAliMenTER

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #67 am: 12.12.2024 08:54 »
Der BBW hat letzte Woche einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt und diese Woche wieder zurückgezogen und einen aktualisierten veröffentlicht. Man hatte u.a. das fiktive Partnereinkommen vergessen zu erwähnen.

Also erstmal bei der Personalstelle den Widerspruch wieder zurückziehen und neu einreichen  :-X

flohafa

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #68 am: 13.12.2024 10:54 »
Der BBW hat letzte Woche einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt und diese Woche wieder zurückgezogen und einen aktualisierten veröffentlicht. Man hatte u.a. das fiktive Partnereinkommen vergessen zu erwähnen.

Also erstmal bei der Personalstelle den Widerspruch wieder zurückziehen und neu einreichen  :-X



Das fiktive Partnereinkommen fehlt bei Swens Musterwiderspruch aber auch, oder?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #69 am: 16.12.2024 08:25 »
Ja, das fehlt, und zwar aus dem Grund, dass das Muster ja für alle 16 Rechtskreise der Länder geschrieben wurde, jedoch nicht alle ein Partnereinkommen betrachten - und zugleich ist die jeweilige Betrachtung in den Rechtskreisen, wo das geschieht, ggf. (also wenn man das in einem Widerspruch benennen will) differenziert zu betrachten. Deshalb habe ich dazu nichts geschrieben. Die Begründung führt ja aus, dass die Feststellung begehrt wird, die sachgerechte Höhe der amtsangemessenen Alimentation zu prüfen (von der die Begründung ausgeht, dass sie nicht gewährt wird), und dass hierfür Anregungen gegeben werden, die aber nicht vollständig sind.

Ich habe ja in der weiter zurückliegenden Vergangenheit und in der näheren Vergangenheit unlängst auf der Seite der Bundesbeamten geschrieben, dass man eigentlich einen Widerspruch in drei bis vier Sätzen formulieren könnte, um zu einem statthaften Rechtsbehelf zu gelangen - aber dass sich das heute keiner mehr wegen der Rechtsunsicherheit traut und dass sich heute noch viel weniger irgendwer traut, das anderen zu empfehlen.

Auch deshalb habe ich dazu aufgerufen, sich für den eigenen Rechtskreis einen Überblick über die Muster zu verschaffen, um dann an jenen eine Auswahl zu treffen.

Ich gehe davon aus, dass das von mir eingestellte Muster tragfähig sein sollte - aber ich habe durchaus ebenfalls Bauchschmerzen damit, es eingestellt zu haben. Hätte ich das nicht in der Vergangenheit zugesagt, hätte ich kein Muster eingestellt; denn es drückt mich die Verantwortung, was insofern grotesk ist, weil ein einfacher Widerspruch letztlich eine einfache Sache sein sollte. Darin, also in der illegitimen Handlung von Dienstherrn, die sich im Besoldungsrecht faktisch in allen Rechtskreisen von der Verfassung absentiert haben, also diesbezüglich jedes Vertrauen in ihre Amts- und Mandatsführung vermissen lassen und es - das Vertrauen - zunehmend zerstören, liegt der Grund auch für meine Magenschmerzen. Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt, der von solchem illegitimen Handeln von Dienstherrn im Besoldungsrecht ausgeht, wie das Ulrich Battis 2022 dargelegt hat, findet sich auch hier wieder. Das ist die bittere Wahrheit.

derSchorsch

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #70 am: 17.12.2024 13:48 »
Ja, das fehlt, und zwar aus dem Grund, dass das Muster ja für alle 16 Rechtskreise der Länder geschrieben wurde, jedoch nicht alle ein Partnereinkommen betrachten - und zugleich ist die jeweilige Betrachtung in den Rechtskreisen, wo das geschieht, ggf. (also wenn man das in einem Widerspruch benennen will) differenziert zu betrachten. Deshalb habe ich dazu nichts geschrieben. Die Begründung führt ja aus, dass die Feststellung begehrt wird, die sachgerechte Höhe der amtsangemessenen Alimentation zu prüfen (von der die Begründung ausgeht, dass sie nicht gewährt wird), und dass hierfür Anregungen gegeben werden, die aber nicht vollständig sind.

Ich habe ja in der weiter zurückliegenden Vergangenheit und in der näheren Vergangenheit unlängst auf der Seite der Bundesbeamten geschrieben, dass man eigentlich einen Widerspruch in drei bis vier Sätzen formulieren könnte, um zu einem statthaften Rechtsbehelf zu gelangen - aber dass sich das heute keiner mehr wegen der Rechtsunsicherheit traut und dass sich heute noch viel weniger irgendwer traut, das anderen zu empfehlen.

Auch deshalb habe ich dazu aufgerufen, sich für den eigenen Rechtskreis einen Überblick über die Muster zu verschaffen, um dann an jenen eine Auswahl zu treffen.

Ich gehe davon aus, dass das von mir eingestellte Muster tragfähig sein sollte - aber ich habe durchaus ebenfalls Bauchschmerzen damit, es eingestellt zu haben. Hätte ich das nicht in der Vergangenheit zugesagt, hätte ich kein Muster eingestellt; denn es drückt mich die Verantwortung, was insofern grotesk ist, weil ein einfacher Widerspruch letztlich eine einfache Sache sein sollte. Darin, also in der illegitimen Handlung von Dienstherrn, die sich im Besoldungsrecht faktisch in allen Rechtskreisen von der Verfassung absentiert haben, also diesbezüglich jedes Vertrauen in ihre Amts- und Mandatsführung vermissen lassen und es - das Vertrauen - zunehmend zerstören, liegt der Grund auch für meine Magenschmerzen. Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt, der von solchem illegitimen Handeln von Dienstherrn im Besoldungsrecht ausgeht, wie das Ulrich Battis 2022 dargelegt hat, findet sich auch hier wieder. Das ist die bittere Wahrheit.

@Swen:
Wäre es denn denkbar noch einen kurzen Textbaustein zum Partnereinkommen bereitzustellen? Den könnte man ja dann optional einfügen.
Z.B. in BY gibt es leider kaum Mustertexte die man vergleichen und anpassen/übernehmen könnte.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #71 am: 17.12.2024 14:03 »
Das könnte man machen, Schorsch - aber da sich der Dienstherr ja aufgefordert sieht, verbunden mit dem Widerspruch den Antrag zu vollziehen, "unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten festzustellen", dass die gewährte Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei, und da ja weiterhin ausgeführt wird, dass die begründenden Ausführungen "nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung" zu betrachten seien, sehe ich es als nicht erheblich an, explizit auf die Betrachtung des Partnereinkommens hinzuweisen und diese in Zweifel zu ziehen. Denn dafür bedürfte es m.E. eine ggf. komplexere Darlegung, die - wenn sie nicht tiefgreifend genug formuliert werden würde - ggf. angreifbar wäre und die - wenn sie ggf. tiefgreifend genug formuliert werden würde - mit einiger Wahrscheinlichkeit eher recht lang werden könnte.

Ergo: In Bayern könnte man bspw. genauso wie in NRW noch auf das neue Ortszuschlagswesen verweisen und in anderen Rechtskreisen auf andere spezifische Eigenheiten. Aber so, wie das Musterschreiben formuliert ist, sollte das m.E. nicht notwendig sein.

derSchorsch

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Antw:[Allg] Sammelthread Musterwiderspruch
« Antwort #72 am: 17.12.2024 14:51 »
Das könnte man machen, Schorsch - aber da sich der Dienstherr ja aufgefordert sieht, verbunden mit dem Widerspruch den Antrag zu vollziehen, "unter Verweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO unter allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten festzustellen", dass die gewährte Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen sei, und da ja weiterhin ausgeführt wird, dass die begründenden Ausführungen "nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung" zu betrachten seien, sehe ich es als nicht erheblich an, explizit auf die Betrachtung des Partnereinkommens hinzuweisen und diese in Zweifel zu ziehen. Denn dafür bedürfte es m.E. eine ggf. komplexere Darlegung, die - wenn sie nicht tiefgreifend genug formuliert werden würde - ggf. angreifbar wäre und die - wenn sie ggf. tiefgreifend genug formuliert werden würde - mit einiger Wahrscheinlichkeit eher recht lang werden könnte.

Ergo: In Bayern könnte man bspw. genauso wie in NRW noch auf das neue Ortszuschlagswesen verweisen und in anderen Rechtskreisen auf andere spezifische Eigenheiten. Aber so, wie das Musterschreiben formuliert ist, sollte das m.E. nicht notwendig sein.

Danke für die Klarstellung!