Autor Thema: Abgeltung Arbeitszeitkonto und Urlaubsansprüche  (Read 901 times)

BA1657

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Guten Tag! :-)

Nach langer Krankheit (seit 09/22), anschließender OP, Reha und so weiter, habe ich für mich entschieden, einen neuen Arbeitsplatz anzunehmen. Werde dann in den TV-L wechseln. Bis zum 31.12.2022 hatte ich eine befristete Arbeitszeitreduzierung, um die 5,5 Tage-Woche zu umgehen. Seit dem 01.01.2023 habe ich offiziell wieder 38,5 Stunden/Woche.

Mein jetziges Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2023.
Ich habe eine schriftliche Bestätigung der Personalabteilung erhalten, dass für 2022 noch 7 Urlaubstage bestehen und für 2023- 33 Urlaubstage (5,5 Tage-Woche). Auf dem Arbeitszeitkonto sind ca. 70 Stunden.

Die AU wird noch bis zum 31.12. gehen.

Dazu habe ich ein Paar Fragen:

1.) Wie werden die Urlaubstage abgegolten? Trifft dann die Berechnung Bruttomonatsentgelt x 3 durch 72 zu? Oder bleibt es bei 65 Tagen, oder rundet man auf 6 Tage-Woche auf? Werden dann alle Urlaubstage nach Teilzeitvergütung abgegolten, da ich in diesem Jahr ja noch gar nicht gearbeitet habe? Oder werden die 7 Tage auf Basis des Entgelts 2022 und 33 Tage nach Vollzeitvergütung abgegolten? Stehe da ein bisschen auf dem Schlauch.

2.) Bei den Stunden auf dem Arbeitszeitkonto könnte ich mir vorstellen, dass sie auf Basis der Teilzeitvergütung abgegolten werden, da sie 2022 entstanden sind. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Der AG hat es nicht so damit, sich an TV zu halten.

Danke und schönen Sonntag noch :-)