Hallo zusammen,
bekanntermaßen werden die Geschäftsstellenverwalter - Angestellten - nunmehr nach und nach von EG6 in EG9a eingruppiert. Wer von denen einen entsprechenden Antrag vor längerem gestellt hat, bekommt glaube ich von 2018 an nachgezahlt. Alle ohne Antrag ab Juli 2022 (bzw. ab Dienstbeginn) bis heute.
Ich selbst war von 2007 bis 2016 in EG6 und ab dann bis Februar 2022 in EG8 (Kostensachbearbeitung), bin dann ab dem 1.03.2022 in den mittleren Dienst gegangen (verkürzter Vorbereitungsdienst).
Ob ich damals, als man uns das 2018 mal so nebenbei mitteilte, einen entsprechenden Antrag gestellt habe, weiß ich nicht mehr. Muss auch zugeben, dass ich natürlich selbst Schuld bin, mich in den Folgejahren darum nicht wirklich gekümmert zu haben. uns wurde immer nur zugetragen, wir müssten klagen. Darauf hatte ich nicht so die Meinung, wie gesagt, selbst Schuld.
Jedenfalls bin ich wie gesagt zum 1.3.2022 zur Justizsekretärin auf Probe ernannt worden und jetzt bin ich natürlich was die Nachzahlungen angeht, die total gelackmeierte, eben weil ich letztes Jahr verbeamtet worden bin.
Gehts noch jemanden so? Oder hat diesbezüglich andere Informationen?
Lieben Dank schonmal für einen netten Austausch.