Autor Thema: [Allg] Höhergruppierung BeschäftigteEG9a - Nachzahlung für ernannte Beamte?  (Read 1835 times)

blub1984w

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Hallo zusammen,
bekanntermaßen werden die Geschäftsstellenverwalter - Angestellten - nunmehr nach und nach von EG6 in EG9a eingruppiert. Wer von denen einen entsprechenden Antrag vor längerem gestellt hat, bekommt glaube ich von 2018 an nachgezahlt. Alle ohne Antrag ab Juli 2022 (bzw. ab Dienstbeginn) bis heute.

Ich selbst war von 2007 bis 2016 in EG6 und ab dann bis Februar 2022 in EG8 (Kostensachbearbeitung), bin dann ab dem 1.03.2022 in den mittleren Dienst gegangen (verkürzter Vorbereitungsdienst).

Ob ich damals, als man uns das 2018 mal so nebenbei mitteilte, einen entsprechenden Antrag gestellt habe, weiß ich nicht mehr. Muss auch zugeben, dass ich natürlich selbst Schuld bin, mich in den Folgejahren darum nicht wirklich gekümmert zu haben. uns wurde immer nur zugetragen, wir müssten klagen. Darauf hatte ich nicht so die Meinung, wie gesagt, selbst Schuld.

Jedenfalls bin ich wie gesagt zum 1.3.2022 zur Justizsekretärin auf Probe ernannt worden und jetzt bin ich natürlich was die Nachzahlungen angeht, die total gelackmeierte, eben weil ich letztes Jahr verbeamtet worden bin.

Gehts noch jemanden so? Oder hat diesbezüglich andere Informationen?

Lieben Dank schonmal für einen netten Austausch.
« Last Edit: 21.11.2023 02:38 von Admin2 »

Umlauf

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Innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, ab dem die Änderungen möglich war, nachfordern.

Wenn bei dem ganzen eine abweichende Ausschlussfrist vereinbart wurde, gilt diese.

blub1984w

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Könntest du mir etwas näher erläutern, was du genau meinst ? Stehe gerade offenbar etwas auf der Leitung 😯

AVP

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Rückwirkend ohne sicheren damaligen Antrag siehts schlecht aus. Für die Zukunft könntest du dir nur überlegen dich wieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen, ne EG9a ist je nach Bundesland deutlich attraktiver als eine A6 oder 7.

HalloU2454

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@blub1984w: Wie sind deine Beförderungsmöglichkeiten in deiner Behörde? Ich kenne eure Behördenstrukturen nicht, jedoch könnte man so auf den ersten Blick meinen, dass du als Angestellte bei euch finanziell besser da stehst. Wenn dem so ist, ist wirklich zu überlegen ob du wieder in das Angestelltenverhältnis wechselst. Bei einer Besoldung im mittleren Dienst spürt man die steigenden PKV Kosten deutlich.