Hallo,
man hat doch das Recht, falsche Inhalte aus der Personalakte löschen zu lassen, oder!? Man muss dafür sicherlich belegen, dass dortige Inhalte falsch sind?
Was ist nun aber mit einem qualifizierten Zwischenzeugnis, das nicht wohlwollend ist, sondern lt. Arbeitgeber der Wahrheit entspricht, wozu in den letzten Jahren auch die Arbeitsgerichte wohl eher übergegangen sind (stimmt smdas wirklich?).
Was ist aber nun, wenn diese Wahrheit auf Behauptungen, um nicht zu sagen, auf Lügen gestützt ist, weil Kollegen sagen, dass der Mitarbeiter X nicht teamfähig ist, weil der sich sonst wie gegenüber den Kollegen benehmen soll und angeblich Dinge gegen diese Kollegen wiederholt gesagt soll?
Der Mitarbeiter X ist aber weder nicht nicht teamfähig, was er mind. in allen Teambesprechungen zeigt und dass er angeblich was wiederholf gesagr haben soll, stimmt schlicht und ergreifend nicht. Ob die Aussagen der Kollegen stimmen, dazu wurde der Mitarbeiter nie selbst befragt.
Ist nun ein solches Zeugnis, das auf solche einseitigen Aussagen beruhen, ein falscher Inhalt, wo der Mitarbeiter das Recht hat, es lösche zu lassen, der AG verpflichtet ist, es zu löschen?
Danke.
Grüße