Autor Thema: Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?  (Read 1444 times)

spaeti

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Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« am: 20.11.2023 03:41 »
Hallo,

bzgl. meines Studiums Rechtswissenschaften und anstehender Hausarbeit bin ich hier gelandet.

Konkret bei

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120229.msg282324.html#msg282324

noch konkreter bei

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120229.msg282375.html#msg282375

und

"Problematisch könnte es in der Tat für den Ag werden, wenn er euch andere Dinge machen lässt, die also nichts mit dem Sachgrund der Befristung zu tun habt. Da könnte eine Entfristung abgeleitet werden."

Ich dachte bis eben eigentlich, dass der Sachgrund nur bei Arbeitsvertragsaufsetzung bzw. -unterzeichnung vorhanden sein muss und ob dann der AG den eingestellten AN mit anderen Tätigkeiten beauftragt, die mit dem Sachgrund nichts zu tun haben, sei nicht schädlich für den sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag und somit für den AG, der den AN mit der Beauftragung anderer Tätigkeiten nicht unbefristet eingestellt hat.

Oder gibts da sozusagen Ausnahmen?

Und sogar Gerichtsurteile zu?

Dankeschön.

GLG

maiklewa

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #1 am: 20.11.2023 08:18 »
@MoinMoin

wird bestimmt dazu was schreiben können.

carriegross

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #2 am: 20.11.2023 15:51 »
@MoinMoin

wird bestimmt dazu was schreiben können.

Glaube ich nicht, da es nichts dazu zu schreiben gibt. Ich glaube, @MoinMoin hatte damals gemerkt, dass er falsch lag. Ich wüsste keinen einzigen Fall, wo jemand entfristet wurde, wo jemand woanders eingesetzt wurde oder nicht genau das gemacht hat, was der Sachgrund hergegeben hat.

MoinMoin

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #3 am: 20.11.2023 16:23 »
@MoinMoin

wird bestimmt dazu was schreiben können.

Glaube ich nicht, da es nichts dazu zu schreiben gibt. Ich glaube, @MoinMoin hatte damals gemerkt, dass er falsch lag. Ich wüsste keinen einzigen Fall, wo jemand entfristet wurde, wo jemand woanders eingesetzt wurde oder nicht genau das gemacht hat, was der Sachgrund hergegeben hat.
Wo lag ich denn falsch, bei welcher Aussage?
Es kommt doch zunächst sehr auf die Ausgestaltung des AVs ab, wenn dort eine Kündigungsklausel drin ist, bzgl Wegfall des Sachgrundes, dann …
Und dann kommt es auch noch darauf an, ob der AG oder nur subalterne Führungskräfte andere Tätigkeiten anweisen.
Aber wenn ich im Büro bin kann ich mal nach den Urteilen schauen.

carriegross

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #4 am: 20.11.2023 18:47 »
@MoinMoin

wird bestimmt dazu was schreiben können.

Glaube ich nicht, da es nichts dazu zu schreiben gibt. Ich glaube, @MoinMoin hatte damals gemerkt, dass er falsch lag. Ich wüsste keinen einzigen Fall, wo jemand entfristet wurde, wo jemand woanders eingesetzt wurde oder nicht genau das gemacht hat, was der Sachgrund hergegeben hat.
Wo lag ich denn falsch, bei welcher Aussage?
Es kommt doch zunächst sehr auf die Ausgestaltung des AVs ab, wenn dort eine Kündigungsklausel drin ist, bzgl Wegfall des Sachgrundes, dann …
Und dann kommt es auch noch darauf an, ob der AG oder nur subalterne Führungskräfte andere Tätigkeiten anweisen.
Aber wenn ich im Büro bin kann ich mal nach den Urteilen schauen.

Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten und ich muss merken, dass ich vllt sogar falsch lag.

In dem verlinkten Fall geht es um Zweck- und Sachgrundbefristungen bzgl. Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Geflüchteten. Der TE und wohl auch andere arbeiteten zuerst aber in derselben Abteilung, oder wie das bei denen genannt wird, nicht im Bereich von ukrainischen Geflüchteten, sondern im Bereich aller anderen Flüchtlinge. Und das wäre ein Problem für den AG und könnte zu einer Entfristung führen.

Ja, ich muss meine Aussage revidieren. Hab mich mal von unserem Flüchtlingsdienst, wie der Bereich bei uns heißt, aufklären lassen. Da gibts auch "Flüchtlinge normal" und "Flüchtlinge Ukraine". Normale Flüchtlinge werden nach dem AsylbLG bearbeitet und bei den ukrainischen Flüchtlingen gehts wohl nur noch um sog. Nutzungsgebühren, die die an unseren Kreis zahlen müssen. Es sind also tatsächlich zwei grundsätzlich verschiedene Aufgabenbereiche. Zwar gibt es minimalste Überschneidungen, wenn es um sog. Selbstzahler der Nutzungsgebühren geht, für die dann eine Einkommensberechnung und -bereinigung gibt, die es so auch bei den Normalen gibt und müsse man evtl. in entsprechenden seltenen Fällen mit z. B. Schwangerschaftsmehrbedarfen arbeiten, wenn es um Altfälle vor dem 1.7.22 geht und die Ukrainer auch noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten hatten, für Juni 22 aber das JC die Leistungen an den Kreis erstatten mussten. Mir hat der Chef des Flüchtlingsdienstes gesagt, dass Ukraine bei den laufenden Fällen eigentlich nur ein Teil von den normalen Flüchtlingen wär, bei denen es das genauso gibt, aber andersrum eben fast gar nicht. Die Bearbeitung der normalen Flüchtlinge ist also um einiges umfangreicher, als Ukraine. Deswegen werden die Sachbearbeiter normal mit 9b vergütet und Ukraine mit 8.

Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.
« Last Edit: 20.11.2023 18:55 von carriegross »

MoinMoin

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #5 am: 21.11.2023 07:18 »
Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.
Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

carriegross

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #6 am: 21.11.2023 08:29 »
Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.
Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

D. h., es macht einen Unterschied, ob der AG, vertreten durch Ermächtigte, die ein AV schließen dürfen, andere Aufgaben aufgibt oder ein Vorgesetzter? Was ist, wenn Letzterer andere Aufgaben aufgibt, als die, die im AV stehen?

MoinMoin

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #7 am: 21.11.2023 08:38 »
Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.
Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

D. h., es macht einen Unterschied, ob der AG, vertreten durch Ermächtigte, die ein AV schließen dürfen, andere Aufgaben aufgibt oder ein Vorgesetzter? Was ist, wenn Letzterer andere Aufgaben aufgibt, als die, die im AV stehen?
So wie ein nicht Ermächtigter dir nicht Aufgaben geben kann, die zu einer Höhergruppierung führen, so dürfte das ebenso hier gelten, dass du als AN gefälligst nur das zu tun hast, was vertraglich vereinbart ist.

spaeti

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #8 am: 21.11.2023 10:12 »
Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.
Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

D. h., es macht einen Unterschied, ob der AG, vertreten durch Ermächtigte, die ein AV schließen dürfen, andere Aufgaben aufgibt oder ein Vorgesetzter? Was ist, wenn Letzterer andere Aufgaben aufgibt, als die, die im AV stehen?
So wie ein nicht Ermächtigter dir nicht Aufgaben geben kann, die zu einer Höhergruppierung führen, so dürfte das ebenso hier gelten, dass du als AN gefälligst nur das zu tun hast, was vertraglich vereinbart ist.

Danke Euch allen für Eure Antworten bisher.

Also doch komplexer, als ich erst annahm.

@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?

Hast Du dieabzgl. ein paar Urteile? Danke Dir.

MoinMoin

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #9 am: 21.11.2023 10:43 »
@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?
Nein, es spricht für eine Abmahnung des Vorgesetzen, da er zu so etwas idR nicht befugt ist ;)
Es wäre ein Änderung des AVs und das darf nur jemand der auch Avs unterschreiben darf, was idR nicht der VG ist.

spaeti

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #10 am: 21.11.2023 12:26 »
@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?
Nein, es spricht für eine Abmahnung des Vorgesetzen, da er zu so etwas idR nicht befugt ist ;)
Es wäre ein Änderung des AVs und das darf nur jemand der auch Avs unterschreiben darf, was idR nicht der VG ist.

Also würde es im verlinkten "Ausgangsfall" bei der Befristung bleiben, sofern nur der VG angeordnet hat, dass der Mitarbeiter andere Aufgaben zu erledigen hat, als die, die im AV stehen?!

MoinMoin

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Antw:Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
« Antwort #11 am: 21.11.2023 13:29 »
@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?
Nein, es spricht für eine Abmahnung des Vorgesetzen, da er zu so etwas idR nicht befugt ist ;)
Es wäre ein Änderung des AVs und das darf nur jemand der auch Avs unterschreiben darf, was idR nicht der VG ist.

Also würde es im verlinkten "Ausgangsfall" bei der Befristung bleiben, sofern nur der VG angeordnet hat, dass der Mitarbeiter andere Aufgaben zu erledigen hat, als die, die im AV stehen?!
Also wenn die Arbeit des Sachgrundes noch zu erledigen ist und nur der VG einen missbraucht und man selber illegal erweise andere arbeiten als vereinbart verrichtet, da wüsste ich nicht warum es einen Grund gäbe, dass die Befristung beendet wäre, es ist eher ein Abmahngrund für AN und VG.

Wenn jedoch der Sachgrund wegfällt (z.B. die zu vertretende Person ist Tod, das Projekt beendet, die Ukrainer haben keinen Sonderstatus mehr), also der AG Kenntnis davon hat, dass man was anderes tun muss, bzw. das Arbeitsverhältnis mit Wegfall des Sachgrundes automatisch beendet ist, aber der AG einen wissentlich weiterarbeiten lässt, dann sieht es wahrscheinlich anders aus.