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Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?
spaeti:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:43 ---
--- Zitat von: spaeti am 21.11.2023 10:12 ---@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?
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Nein, es spricht für eine Abmahnung des Vorgesetzen, da er zu so etwas idR nicht befugt ist ;)
Es wäre ein Änderung des AVs und das darf nur jemand der auch Avs unterschreiben darf, was idR nicht der VG ist.
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Also würde es im verlinkten "Ausgangsfall" bei der Befristung bleiben, sofern nur der VG angeordnet hat, dass der Mitarbeiter andere Aufgaben zu erledigen hat, als die, die im AV stehen?!
MoinMoin:
--- Zitat von: spaeti am 21.11.2023 12:26 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 10:43 ---
--- Zitat von: spaeti am 21.11.2023 10:12 ---@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?
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Nein, es spricht für eine Abmahnung des Vorgesetzen, da er zu so etwas idR nicht befugt ist ;)
Es wäre ein Änderung des AVs und das darf nur jemand der auch Avs unterschreiben darf, was idR nicht der VG ist.
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Also würde es im verlinkten "Ausgangsfall" bei der Befristung bleiben, sofern nur der VG angeordnet hat, dass der Mitarbeiter andere Aufgaben zu erledigen hat, als die, die im AV stehen?!
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Also wenn die Arbeit des Sachgrundes noch zu erledigen ist und nur der VG einen missbraucht und man selber illegal erweise andere arbeiten als vereinbart verrichtet, da wüsste ich nicht warum es einen Grund gäbe, dass die Befristung beendet wäre, es ist eher ein Abmahngrund für AN und VG.
Wenn jedoch der Sachgrund wegfällt (z.B. die zu vertretende Person ist Tod, das Projekt beendet, die Ukrainer haben keinen Sonderstatus mehr), also der AG Kenntnis davon hat, dass man was anderes tun muss, bzw. das Arbeitsverhältnis mit Wegfall des Sachgrundes automatisch beendet ist, aber der AG einen wissentlich weiterarbeiten lässt, dann sieht es wahrscheinlich anders aus.
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