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Sachgrund reicht bei Vertragsabschluss aus?

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MoinMoin:

--- Zitat von: carriegross am 20.11.2023 18:47 ---Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.

--- End quote ---
Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

carriegross:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 07:18 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2023 18:47 ---Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.

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Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

--- End quote ---

D. h., es macht einen Unterschied, ob der AG, vertreten durch Ermächtigte, die ein AV schließen dürfen, andere Aufgaben aufgibt oder ein Vorgesetzter? Was ist, wenn Letzterer andere Aufgaben aufgibt, als die, die im AV stehen?

MoinMoin:

--- Zitat von: carriegross am 21.11.2023 08:29 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 07:18 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2023 18:47 ---Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.

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Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

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D. h., es macht einen Unterschied, ob der AG, vertreten durch Ermächtigte, die ein AV schließen dürfen, andere Aufgaben aufgibt oder ein Vorgesetzter? Was ist, wenn Letzterer andere Aufgaben aufgibt, als die, die im AV stehen?

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So wie ein nicht Ermächtigter dir nicht Aufgaben geben kann, die zu einer Höhergruppierung führen, so dürfte das ebenso hier gelten, dass du als AN gefälligst nur das zu tun hast, was vertraglich vereinbart ist.

spaeti:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 08:38 ---
--- Zitat von: carriegross am 21.11.2023 08:29 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2023 07:18 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2023 18:47 ---Jetzt ist halt tatsächlich die Frage, ob das für eine Entfristung ausreicht. IMHO inzwischen ja, wenn es vllt auch nicht leicht wird, das vorm Arbeitsgericht durchzubekommen. Für solche Fälle bin sogar ich inzwischen sehr neugierig auf Präzedenzfälle.

--- End quote ---
Zu unterscheiden und interessant wird es doch, wenn nicht der AG, sondern der SGL o.ä. andere Tätigkeiten aufgibt.
Oder wenn der Sachgrund tatsächlich wegfällt und der AG es duldet, dass man weiterarbeitet, obwohl mit Wegfall der AV beendet ist (kenne ich aus Drittmittelprojekten, die gekündigt/vorzeitig beendet werden).

Insofern denke ich , dass es doch stark auf den Einzelfall ankommt.

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D. h., es macht einen Unterschied, ob der AG, vertreten durch Ermächtigte, die ein AV schließen dürfen, andere Aufgaben aufgibt oder ein Vorgesetzter? Was ist, wenn Letzterer andere Aufgaben aufgibt, als die, die im AV stehen?

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So wie ein nicht Ermächtigter dir nicht Aufgaben geben kann, die zu einer Höhergruppierung führen, so dürfte das ebenso hier gelten, dass du als AN gefälligst nur das zu tun hast, was vertraglich vereinbart ist.

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Danke Euch allen für Eure Antworten bisher.

Also doch komplexer, als ich erst annahm.

@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?

Hast Du dieabzgl. ein paar Urteile? Danke Dir.

MoinMoin:

--- Zitat von: spaeti am 21.11.2023 10:12 ---@MoinMoin Wenn also ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter andere Aufgaben erteilt, die im befristeten Arbeitsvertrag stehen, spricht das für eine Entfristung?

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Nein, es spricht für eine Abmahnung des Vorgesetzen, da er zu so etwas idR nicht befugt ist ;)
Es wäre ein Änderung des AVs und das darf nur jemand der auch Avs unterschreiben darf, was idR nicht der VG ist.

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