Autor Thema: ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?  (Read 2958 times)

lainey

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Hallo zusammen,

ich würde mich über eure Einschätzung zu folgender Situation freuen:

Ich bin mitte 30, verheiratet und habe ein Kind im Kindergartenalter ( weitere Kinder sind nicht geplant).

Nun habe ich eine Zusage für das duale Studium zur Stadtinspektorin erhalten.

Ich habe weder in meinem  Bewerbungsunterlagen noch im Vorstellungsgespräch Angaben zu meiner familiären Situation gemacht. Gefragt dazu wurde ich im Gespräch auch nicht.

Ich würde das Angebot sehr gerne annehmen. Nun gibt es aber Stimmen in meinem privaten Umfeld,die meinen ich müsste vorher der Personalerin Bescheid geben, da ich sonst einen "unehrlichen"  Eindruck mache und gleich negativ auffallen würde.

Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass meine Qualifikation und Persönlichkeit entscheiden sind und  nun bin ich hin und her gerissen.

daher würde ich mich über eure Einschätzung zu dem Thema freuen.

brian

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #1 am: 20.11.2023 09:57 »
Spätestens wenn Du ins Beamtenverhältnis berufen wirst, solltest Du es schon wegen der familienbezogenen Besoldungsanteile sagen. Es gibt mit Kindern und Ehepartner*in ja mehr Geld. Deshalb wird man es dann sowieso abfragen.

Vorher ist es irrelevant und wurde deshalb nicht abgefragt im Bewerungsprozess. Das hat ja keine Vor- oder Nachteile für die Ausbildung.

RsQ

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #2 am: 20.11.2023 09:59 »
Diese Gedanken sind absolut unnötig.

Ich bewerbe mich seit Jahren ohne Angabe von Familienstand/Kinder, wurde auch in mehreren Vorstellungsgesprächen nie danach gefragt.

Ich sehe es so: Meine familiäre Situation hat weder mit meiner Qualifikation noch mit meiner Arbeitsleistung etwas zu tun - warum sollte ich das Dritten gegenüber angeben?

Im Gegenteil: "x Kinder" könnte für manchen Personaler (wenn auch nicht zulässig, aber unterschwellig) diese "fällt bestimmt öfter aus"-Gedanken wecken ...

Dass man das angibt, wenn es wg. Bezahlung/Zuschlägen nötig ist, ist etwas anderes. Aber dort ist es für die Personaler ja nur noch reiner Rechnungsfaktor. An diesem Punkt gibt es ja keinen Grund mehr, etwas zu "verheimlichen".

Ich sehe aber nullkommanull Anlass dafür, damit "negativ aufzufallen". Echt erstaunlich, auf welche Gedanken manche Leute kommen ...

McOldie

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #3 am: 20.11.2023 11:51 »
Wie ist es denn mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung?  Der Beitragssatz für Kinderlose ist höher als für Arbeitnehmer mit Kindern.

Pham Nuwen

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #4 am: 20.11.2023 12:29 »
Nun gibt es aber Stimmen in meinem privaten Umfeld,die meinen [...]

Solche Schlauberger die gerne raunen und munkeln gibt es leider überall.

Dein Privatleben geht niemanden etwas an.

brian

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #5 am: 20.11.2023 13:18 »
Stimmt, geht niemanden was an. Dann gibts halt nicht die Familienbestandteile bei der Besoldung. 

RsQ

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #6 am: 20.11.2023 13:29 »
Dann gibts halt nicht die Familienbestandteile bei der Besoldung.

Es ging im Ausgangspost um den Bewerbungsprozess. Wenn man den (offenbar erfolgreich) durchlaufen hat, spricht doch nichts dagegen, den für die Gehaltszahlung/Besoldung Zuständigen die relevanten Merkmale zu nennen. Einer Personalerin wird das in dieser Phase völlig egal sein - die vermerkt das und gut.

brian

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #7 am: 20.11.2023 13:34 »
Habe ja oben geschrieben, dass das im Bewerbungsprozess irrelevant ist.

ElBarto

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #8 am: 20.11.2023 14:55 »
Wäre anders wenn Du dich bewirbst und schwanger bist, aber so ist es egal.
Hätte es den AG interessiert hätte er gefragt.

lainey

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #9 am: 20.11.2023 16:39 »
Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
Hallo,

ich danke euch für eure Einschätzungen! die Familienzuschläge möchte ich jedoch gerne mitnehmen, von daher werde ich, wenn es soweit ist die entsprechenden Angaben auch machen ( verheiratet, 1 Kind).

Theoretisch bestünde aber die Möglichkeit mich in der Probezeit zu kündigen, oder nicht? wahrscheinlich mache ich mir auch nur umsonst solche Gedanken, aber ich möchte diese Ausbildung sehr gerne machen.

FearOfTheDuck

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #10 am: 20.11.2023 17:21 »
Kündigen weswegen?

Was wäre denn an der Tatsache, ob man Kinder hat oder nicht, stellenrelevant? Sicher ist es beamten- und steuerrechtlich besser, wenn du die Angabe später machst, aber was sollte es neben diesen Dingen einen AG/oder Dienstherren interessieren?

SusiE

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #11 am: 20.11.2023 19:26 »
Niemand wird in der Probezeit gekündigt, weil er Familie hat.

Mir stellt sich da eher die praktische Frage, wie du mit Kollegen umgehen möchtest, da redet man ja doch auch mal ein privates Wort.

lainey

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #12 am: 20.11.2023 19:59 »
Niemand wird in der Probezeit gekündigt, weil er Familie hat.

Mir stellt sich da eher die praktische Frage, wie du mit Kollegen umgehen möchtest, da redet man ja doch auch mal ein privates Wort.

Ich hatte vor meine Familie anzugeben, sobald man ein Personaldatenblatt ausfüllen muss.

Elur

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #13 am: 20.11.2023 22:24 »

Theoretisch bestünde aber die Möglichkeit mich in der Probezeit zu kündigen, oder nicht? wahrscheinlich mache ich mir auch nur umsonst solche Gedanken, aber ich möchte diese Ausbildung sehr gerne machen.

Als Stadtinspektorin wird man auf Widerruf verbeamtet. Da gibts keine Probezeit meines Wissens.

Umlauf

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Antw:ist Angabe von Kind(ern) im Bewerbungsprozess Pflicht?
« Antwort #14 am: 20.11.2023 23:51 »
Niemand wird in der Probezeit gekündigt, weil er Familie hat.

Mir stellt sich da eher die praktische Frage, wie du mit Kollegen umgehen möchtest, da redet man ja doch auch mal ein privates Wort.

Ich hatte vor meine Familie anzugeben, sobald man ein Personaldatenblatt ausfüllen muss.

Bingo. Korrekt ins Schwarze getroffen!