Autor Thema: Inflationsausgleichsprämie Elternzeit  (Read 1183 times)

Ronnya

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Inflationsausgleichsprämie Elternzeit
« am: 20.11.2023 12:01 »
Hallo liebe Community,

ich habe ein verzwicktes Problem.

Wir haben eine Angestellte, die schon das ganze Jahr in Elternzeit ist.
Sie hat aber bei uns einen Minijob.

Ich habe ihr für den Minijob (3 Stunden) anteilig die Inflationsausgleichprämie gezahlt, aber auch
anteilig für die Elternzeit (21 Stunden), da ich davon ausgegangen bin, dass sie einen Anspruch hat.
Hatte das auch irgenwo gelesen gehabt beim Bundesminsiterium für Finanzen, ohne aber
ins Detail zu gehen.  :(

Ich analysiere mal für mich selbst, dass es falsch war für die Elternzeit, aber für den Minijob aber schon
richtig.
Da es eigentlich ein Arbeitsvertrag ist mit 24 Stunden hat sich für mich eine Logik ergeben, dass
sie ja Entgelt vor dem 31.05.2023 bekommen hat. Entsprechend habe ich für beides IAP ausgezahlt.

Ich würde mich sehr über einen Austausch hierüber freuen...

Liebe Grüße
Ronnya



ElBarto

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Elternzeit
« Antwort #1 am: 20.11.2023 14:59 »
Wann war denn Beginn der Mutterschutzfrist und Elternzeit?
Gab es ein Beschäftigungsverbot?
Wurde ein AG-Zuschuss zum Elterngeld gezahlt?

Ronnya

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Elternzeit
« Antwort #2 am: 20.11.2023 16:40 »
Hallo ElBarto,

Elternzeit begann schon in 2022 im Mai.

Entsprechend dieses Jahr Elternzeit ab 01.01. bis jetzt ohne Entgelt. Allerdings mit einem Minijob durchgängig in diesem Jahr.
Ich habe IAP für beides gezahlt, obwohl eben für die Elternzeit keine vorgesehen ist. Das weiß ich jetzt. Über 3000 euro werden wir nicht kommen.
Allerdings zahlen wir "nur" in Anlehnung an den TvöD, weswegen wir das jetzt intern klären wollen. Da es für den Arbeitgeber nicht verpflichtend ist, düfte das kein Problem sein, denke ich.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Elternzeit
« Antwort #3 am: 20.11.2023 17:16 »
Hallo ElBarto,

Elternzeit begann schon in 2022 im Mai.

Entsprechend dieses Jahr Elternzeit ab 01.01. bis jetzt ohne Entgelt. Allerdings mit einem Minijob durchgängig in diesem Jahr.
Ich habe IAP für beides gezahlt, obwohl eben für die Elternzeit keine vorgesehen ist. Das weiß ich jetzt. Über 3000 euro werden wir nicht kommen.
Allerdings zahlen wir "nur" in Anlehnung an den TvöD, weswegen wir das jetzt intern klären wollen. Da es für den Arbeitgeber nicht verpflichtend ist, düfte das kein Problem sein, denke ich.

Ein Hinweis:
die Aussage, dass nur in Anlehnung an den TVöD gezahlt wird, hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass der Inflaltionsausgleich nicht gezahlt werden muss. Es kommt auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.

Zur Sache selbst kann man zum Ergebnis kommen, dass das Beschäftigungsverhältnis, das während der Elternzeit ruht, keinen Anspruch auf den Inflationsausgleich auslöst, weil die Bedingungen (z.B. ein Anspruch auf mindestens 1 Tag Entgelt in der Zeit vom 1.1.-31.5.) dafür nicht erfüllt sind.
M.E. kann m.E. ggf. nur der Minijob einen Anspruch auslöen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob mine Meinung ricvhtig ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsausgleichsprämie Elternzeit
« Antwort #4 am: 20.11.2023 17:30 »
Würde ich auch so sehen für den Fall vollständiger Tarifbindung des AG.
Vielleicht hätte die Anlehnung hier den Vorteil, dass auch unabhängig vom TV-Inflationsausgleich (leichter) das Maximum der vom Gesetzgeber benannten 3000,- erreicht werden kann. Dann wäre ja wurscht, welche Parameter dieser vorgibt.