Minijobber sind nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgeschlossen. Falls dein Arbeitsverhältnis unter den TVöD fällt - z. B. durch eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag - , richtet sich deine Ei Gruppierung nach dem TVöD i. V. m. Der Entgeltordnung. Da du kein Schulhausmeister bist, gilt für dich nicht Teil B, sondern wahrscheinlich Teil A, Abschnitt I, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung. Dort gibt es erhebliche Unterschiede zwischen EG 2 und EG 4.