Autor Thema: Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg  (Read 1620 times)

fordo

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Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« am: 20.11.2023 13:29 »

Hallo liebe Community!  :)

Leider habe ich trotz Recherche bisher keine Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe hier auf Hilfe. ;D

Ich befinde mich seit Juni 2023 in der 4. Stufe der Entgeltgruppe 8. Am 17.03.2023 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a gestellt (gleiche Tätigkeit ist im interkommunalen Vergleich höher bewertet als EG 8).

Das bei positiver Entscheidung ein stufengleicher Aufstieg erfolgt, habe ich hier bereits gelesen. Jetzt frage ich mich jedoch, ob ich aufgrund des Antragsdatums wieder in Stufe 3 fallen würde, oder trotzdem in Stufe 4 bleiben würde. Oder sollte ich den AG bei positiver Entscheidung bitten, die Eingruppierung dann erst ab Juni 2023 vorzunehmen?


Lieben Dank im Voraus!  8)

brian

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 20.11.2023 13:36 »
Man ist immer korrekt einruppiert. Ein Antrag ist dafür weder notwendig noch vorgesehen, daher kann dieser Antrag in die runde Ablage wandern unbearbeitet.

Wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber zahlt falsch, dann mußt Du die korrekte BEzahlung konkret geltendmachen.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 20.11.2023 13:39 »
Eine Höhergruppierung bzw. Eingruppierung kann man nicht beantragen. Eine Eingruppierung ist und zwar aufgrund der nicht nur vorrübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Die Eingruppierung liegt nicht im Ermessen der Arbeitsvertragspartien und demnach gibt es auch keinen Höhergruppierungsantrag.

Entscheidend ist, wann die auszuübenden Tätigkeiten vom AG übertragen wurden. Ist man hinsichtlich der Entgeltgruppe unterschiedlicher Rechtsmeinung, muss/kann man seine Ansprüche geltend machen (s. Antwort oben) oder einklagen.

fordo

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 20.11.2023 13:49 »
Zunächst, vielen Dank für eure Antworten.

Vielleicht ein wenig zur Vorgeschichte:

Die Stellen sind gemäß Auskunft meines Amtsleiters laut KGST Gutachten mit A10 bewertet.
Die umliegenden Städte (7 Auskünfte) zahlen für die gleiche Tätigkeit EG 9c.

Ursprünglich bestand das hiesige Team aus 1 Person (A10). Aufgrund einer Gesetzesänderung wurden jedoch mehr Personal benötigt. So wurde hier durch den Arbeitgeber entschieden, 1x A11 als Teamleitung einzusetzen und 3 Sachbearbeiter mit EG 8.


Aufgrund des Antrages, der ja offenbar nicht möglich ist, der nun aber in der Welt ist, hat mein AG eine neue Stellenbeschreibung angefordert. Diese hat mein Amtsleiter geprüft und geht nun an den AG.

Die Tätigkeit übe ich seit Juni 2018 aus. Mein "Antrag" erfolgte am 17.03.2023.


Unknown

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 20.11.2023 14:17 »
Bitte nicht die Tarifbeschäftigten mit Beamten vergleichen. Die Bewertung der Dienstposten mit Ax spielen für die Eingruppierung keine Rolle und sind dabei unbeachtlich. Man könnte sie eventuell als Indiz für eine grobe Einordnung sehen.
Das Entgelt orientiert sich, wie E15TVL zuvor schrieb an den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.

fordo

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 20.11.2023 14:26 »
Bitte nicht die Tarifbeschäftigten mit Beamten vergleichen. Die Bewertung der Dienstposten mit Ax spielen für die Eingruppierung keine Rolle und sind dabei unbeachtlich. Man könnte sie eventuell als Indiz für eine grobe Einordnung sehen.
Das Entgelt orientiert sich, wie E15TVL zuvor schrieb an den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.

Ein Vergleich mit den direkten Nachbarstädten liegt ja zumindest vor (EG 9c). Selbst die Städte, die bei den gleichen Stellen, weniger Tätigkeiten (z.B. keine Unterhaltsheranziehung) ausüben - haben im Vergleich EG 9a - 9b.
Einen Antrag zu stellen, hat mir übrigens mein Amtsleiter geraten. *Schulterzuck*

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #6 am: 20.11.2023 14:40 »
Das spielt alles keine Rolle. Lediglich, dass dir die Aufgaben im Juni 2018 übertragen worden sind. Also bist du ab diesem Zeitpunkt korrekt eingruppiert. Ob der AG in seiner Rechtsmeinung zur EG irrt, oder du oder die umliegenden Gemeinden, kann rechtssicher nur ein Gericht feststellen.

Mal vorausgesetzt, die damals übertragenen Aufgaben entsprechen einer höheren EG, so bist du im Juni 2018 stufengleichgleich höhergruppiert und die Stufenlaufzeit begann von vorne.

Hast du neben deinem "Antrag deine Ansprüche denn auch wirksam geltend gemacht?

fordo

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #7 am: 20.11.2023 14:45 »
Was wäre denn in diesem Fall "wirksam"?  ???






FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #8 am: 20.11.2023 14:57 »
Um einmal eine Legende dieses Forums zu zitieren:

"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen binnen 6 Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung des Anspruchs sowie entweder dessen hinreichend konkrete Bezifferung oder ein erkennbares Ausgehen davon, daß der Schuldner aus den hinreichenden Angaben diesen selbst errechnen könne."

fordo

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Antw:Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg
« Antwort #9 am: 20.11.2023 15:02 »
Um einmal eine Legende dieses Forums zu zitieren:

"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen binnen 6 Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung des Anspruchs sowie entweder dessen hinreichend konkrete Bezifferung oder ein erkennbares Ausgehen davon, daß der Schuldner aus den hinreichenden Angaben diesen selbst errechnen könne."

Dankeschön! Wenn ich das richtig lese, liegt dem der § 37 TVöD zugrunde. Den Anspruch habe ich bei der Antragstellung konkret geltendgemacht.