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Höhergruppierungsantrag bei Stufenaufstieg

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fordo:

Hallo liebe Community!  :)

Leider habe ich trotz Recherche bisher keine Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe hier auf Hilfe. ;D

Ich befinde mich seit Juni 2023 in der 4. Stufe der Entgeltgruppe 8. Am 17.03.2023 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a gestellt (gleiche Tätigkeit ist im interkommunalen Vergleich höher bewertet als EG 8).

Das bei positiver Entscheidung ein stufengleicher Aufstieg erfolgt, habe ich hier bereits gelesen. Jetzt frage ich mich jedoch, ob ich aufgrund des Antragsdatums wieder in Stufe 3 fallen würde, oder trotzdem in Stufe 4 bleiben würde. Oder sollte ich den AG bei positiver Entscheidung bitten, die Eingruppierung dann erst ab Juni 2023 vorzunehmen?


Lieben Dank im Voraus!  8)

brian:
Man ist immer korrekt einruppiert. Ein Antrag ist dafür weder notwendig noch vorgesehen, daher kann dieser Antrag in die runde Ablage wandern unbearbeitet.

Wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber zahlt falsch, dann mußt Du die korrekte BEzahlung konkret geltendmachen.

E15TVL:
Eine Höhergruppierung bzw. Eingruppierung kann man nicht beantragen. Eine Eingruppierung ist und zwar aufgrund der nicht nur vorrübergehend auszuübenden Tätigkeiten. Die Eingruppierung liegt nicht im Ermessen der Arbeitsvertragspartien und demnach gibt es auch keinen Höhergruppierungsantrag.

Entscheidend ist, wann die auszuübenden Tätigkeiten vom AG übertragen wurden. Ist man hinsichtlich der Entgeltgruppe unterschiedlicher Rechtsmeinung, muss/kann man seine Ansprüche geltend machen (s. Antwort oben) oder einklagen.

fordo:
Zunächst, vielen Dank für eure Antworten.

Vielleicht ein wenig zur Vorgeschichte:

Die Stellen sind gemäß Auskunft meines Amtsleiters laut KGST Gutachten mit A10 bewertet.
Die umliegenden Städte (7 Auskünfte) zahlen für die gleiche Tätigkeit EG 9c.

Ursprünglich bestand das hiesige Team aus 1 Person (A10). Aufgrund einer Gesetzesänderung wurden jedoch mehr Personal benötigt. So wurde hier durch den Arbeitgeber entschieden, 1x A11 als Teamleitung einzusetzen und 3 Sachbearbeiter mit EG 8.


Aufgrund des Antrages, der ja offenbar nicht möglich ist, der nun aber in der Welt ist, hat mein AG eine neue Stellenbeschreibung angefordert. Diese hat mein Amtsleiter geprüft und geht nun an den AG.

Die Tätigkeit übe ich seit Juni 2018 aus. Mein "Antrag" erfolgte am 17.03.2023.

Unknown:
Bitte nicht die Tarifbeschäftigten mit Beamten vergleichen. Die Bewertung der Dienstposten mit Ax spielen für die Eingruppierung keine Rolle und sind dabei unbeachtlich. Man könnte sie eventuell als Indiz für eine grobe Einordnung sehen.
Das Entgelt orientiert sich, wie E15TVL zuvor schrieb an den nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.

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