Hallo zusammen,
ich bin aktuell bin ich an in einem Drittmittelprojekt beschäftigt welches am 31.12 endet. Arbeitsvertrag geht auch bis zu diesem Zeitpunkt. normal befristet angestellt an einer HS.
Nun ist ein neuer Projektantrag, sagen wir mal schon "in Bearbeitung", die Genehmigung steht noch aus, aber allem Anschein nach geht es wohl durch.
Bei diesem neuen Projekt handelt es sich im ein EFRE-gefördertes Projekt und eine Kollegin die im das Controlling macht, macht nun wieder schon etwas Druck dass der Urlaub doch auf jeden Fall runter muss, und da habe ich noch ein paar Tage.
Konkret wären es 10 Tage, wovon ich aber in der 1. Januarwoche gleich 5 nehme, dann also nur noch 5.
Generell wäre es wohl so dass ein neuer Fördergeber für Drittmittel nicht will dass irgendwelche Urlaubstage "mitgenommen" werden, da dies auch eindeutig gegen die Förderbedinungen verstößt. Insbesondere bei EFRE-Projekten ist dies der Fall. So die Aussage.
Angestellt bin ich ja bei einer Fortführung des Arbeitsvertrages, weiterhin beim Land und nicht bei einem Drittmittelgeber. Mein Arbeitgeber ändert sich also nicht über das Vertragsende hinaus...also sollte eine Mitnahme von Urlaubstagen ja gesetzlich möglich sein.
Laut Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.htmlAktuell soll ich den gesamten Urlaub nehmen was zur Folge hätte dass ich den ganzen Dezember frei hätte.
Problem ist halt wenn ich das mache und es dann heißt "es wäre doch möglich gewesen" der Urlaub weg ist, und mir niemand die Tage wiedergibt. Diese kann ich nämlich im nächsten Jahr besser gebrauchen, da einige Dinge anstehen wo ich den Urlaub schön nehmen könnte.
Daher würde ich ungern jetzt alles abfeiern. Zumal ich ja dann schon die 1. Januarwoche auch schon vom neuem Urlaub nehmen müsste, das heißt ich hätte im gesamten Jahr effektiv 10 Tage weniger...
Des Weiteren ist es ja auch ein Nachteil gegenüber einem Festangestellten der ja selbstverständlich seinen Urlaub mitnehmen kann.
Daher meine Nachfrage, ob jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war und wie da genau die gesetzliche Lage aussieht.
Müssen sich Arbeitnehmer nach den Vorgaben von Fördermittelgebern (Drittmittel) richten, oder gilt eigentlich nur das Verhältnis zum Arbeitgeber?
Kann man diese Förderbedingen evt. irgendwo nachlesen? Wenn dann möchte ich da schwarz auf weiß.