Autor Thema: grundsätzliches zu Urlaubsabgeltung, Fördermittelprojekt  (Read 1539 times)

knopper

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell bin ich an in einem Drittmittelprojekt beschäftigt welches am 31.12 endet. Arbeitsvertrag geht auch bis zu diesem Zeitpunkt. normal befristet angestellt an einer HS.

Nun ist ein neuer Projektantrag, sagen wir mal schon "in Bearbeitung", die Genehmigung steht noch aus, aber allem Anschein nach geht es wohl durch.
Bei diesem neuen Projekt handelt es sich im ein EFRE-gefördertes Projekt und eine Kollegin die im das Controlling macht, macht nun wieder schon etwas Druck dass der Urlaub doch auf jeden Fall runter muss, und da habe ich noch ein paar Tage.
Konkret wären es 10 Tage, wovon ich aber in der 1. Januarwoche gleich 5 nehme, dann also nur noch 5.

Generell wäre es wohl so dass ein neuer Fördergeber für Drittmittel nicht will dass irgendwelche Urlaubstage "mitgenommen" werden, da dies auch eindeutig gegen die Förderbedinungen verstößt. Insbesondere bei EFRE-Projekten ist dies der Fall. So die Aussage.

Angestellt bin ich ja bei einer Fortführung des Arbeitsvertrages, weiterhin beim Land und nicht bei einem Drittmittelgeber. Mein Arbeitgeber ändert sich also nicht über das Vertragsende hinaus...also sollte eine Mitnahme von Urlaubstagen ja gesetzlich möglich sein.
Laut Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 3  https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Aktuell soll ich den gesamten Urlaub nehmen was zur Folge hätte dass ich den ganzen Dezember frei hätte.
Problem ist halt wenn ich das mache und es dann heißt "es wäre doch möglich gewesen" der Urlaub   weg ist, und mir niemand die Tage wiedergibt. Diese kann ich nämlich im nächsten Jahr besser gebrauchen, da einige Dinge anstehen wo ich den Urlaub schön nehmen könnte.
Daher würde ich ungern jetzt alles abfeiern. Zumal ich ja dann schon die 1. Januarwoche auch schon vom neuem Urlaub nehmen müsste, das heißt ich hätte im gesamten Jahr effektiv 10 Tage weniger...

Des Weiteren ist es ja auch ein Nachteil gegenüber einem Festangestellten der ja selbstverständlich seinen Urlaub mitnehmen kann.
Daher meine Nachfrage, ob jemand schon mal in einer ähnlichen Situation war und wie da genau die gesetzliche Lage aussieht.

Müssen sich Arbeitnehmer nach den Vorgaben von Fördermittelgebern (Drittmittel) richten, oder gilt eigentlich nur das Verhältnis zum Arbeitgeber?
Kann man diese Förderbedingen evt. irgendwo nachlesen? Wenn dann möchte ich da schwarz auf weiß.

MoinMoin

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Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

So die Rechtslage.

Die betriebliche Übung der DV lassen durchaus mehr zu, Rechtsanspruch bei auslaufen des Vertrages hast du da eher nicht.
Insofern kann mEn der AG durchaus verlangen, dass du deinen Urlaub nimmst, insbesonder wenn du noch keinen neuen AV hast.

und jetzt ein ganz blödes theoretisches Szenario:
Der Mittelgeber deiner Stelle für nächstes Jahr hat in der Mittelbewilligung eben drin stehen, dass die Mitarbeiter keinen Resturlaub mitnehmen dürfen. Dann kann dir das in deiner Rechtsbeziehung zum Mittelgebern egal sein, du hast nur eine zu deinem AG.
Aber wenn dadurch das Projekt gekündigt wird, weil du mehr als 30 Tage Urlaub bezahlt bekommst aus dem Projekt, dann stehste auf der Strasse und der AG hat lange Nase.

und jetzt mal ganz logisch.
Nehmen wir an, das du ein 3 Monatsprojekt hast und du bist da weniger als die hälfte da, weil du Resturlaube abfeierst innerhalb des Projektes, dann bezahlt der Geldgeber den nicht genommenen Urlaub aus den Vorprojekt, danke Anke!

Also die gesetzliche Lage ist mEn durchaus so, dass der AG verlangen kann, dass du bis zum Ende deines aktuellen Arbeitsvertrages dein gesamten Urlaub nimmst.
So verlangt es das Gesetz und der AG hat durchaus ein betriebliche Begründung dafür, er bezahlt dich momentan aus diesen Topf und das Geld ist dann weg und er kann diese Rücklage nicht ins neue Jahr rüberbuchen.

Doof für dich.
Ich habe in meine WiMi zeit allerdings da immer kreative Lösungen mit der Buchhaltung gefunden, sie könnten idR da was drehen, aber es kann auch nach hinten los gehen.

knopper

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und jetzt mal ganz logisch.
Nehmen wir an, das du ein 3 Monatsprojekt hast und du bist da weniger als die hälfte da, weil du Resturlaube abfeierst innerhalb des Projektes, dann bezahlt der Geldgeber den nicht genommenen Urlaub aus den Vorprojekt, danke Anke!

Also die gesetzliche Lage ist mEn durchaus so, dass der AG verlangen kann, dass du bis zum Ende deines aktuellen Arbeitsvertrages dein gesamten Urlaub nimmst.
So verlangt es das Gesetz und der AG hat durchaus ein betriebliche Begründung dafür, er bezahlt dich momentan aus diesen Topf und das Geld ist dann weg und er kann diese Rücklage nicht ins neue Jahr rüberbuchen.

Doof für dich.
Ich habe in meine WiMi zeit allerdings da immer kreative Lösungen mit der Buchhaltung gefunden, sie könnten idR da was drehen, aber es kann auch nach hinten los gehen.

ja das ist schon richtig, in diesem Falle würde ich es natürlich auch anders Handhaben. Ebenso bei 10 Tagen oder mehr. Ist ja un vollkommen verständlich. Es wären ja Ende nur 6.

Der einzige "Weg" sage ich mal wäre doch in dem Fall Ausfall wegen Krankheit oder? Soweit ich weiß darf ein Resturlaubsanspruch der aufgrund von Krankschreibung nicht genommen werden kann nicht verfallen. Bloß wie es bei befristeten Verträgen aussieht weiß ich jetzt auch nicht.

Nächstes Szenario, angenommen ich nehme den Urlaub einfach nicht, ohne Krankheit oder sonstige Gründe und mein Chef genehmigt ihn auch nicht... kann man ja absprechen.
Was könnte in diesem Fall im allerschlimmsten Fall passieren? Wirklich bis hin zu einer Nicht-Förderung des Projektes durch den Mittelgeber?

Also für mich ist das schwer vorstellbar da dieser ja gar keine Einsicht in die Urlaubsplanung der Mitarbeiter hat und selbst wenn ich nicht glaube dass bei einer Kontrolle jemand genau auf die Tage guckt und meint "da waren aber 6 Tage zu viel bei dem einen".  :)
Also ich weiß es nicht...der deutschen Bürokratie ist ja alles zuzutrauen.

MoinMoin

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Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.

Worst Case:
Wenn du ihn nicht beantragst, dann könnte der Urlaub am Ende des aktuellen Vertrages verfallen.
Wahrscheinlicher ist es, dass er dann ausgezahlt wird.
Wenn du ihn beantragst, aber nicht nehmen kannst, weil nicht genehmigt oder wegen Krankheit, dann muss der AG dir den Urlaub am Ende des Vertrags auszahlen.

Wenn du rechtzeitig einen neuen AV als Folgevertrag hast, dann könnte der AG aus Kulanz dir den Urlaub übertragen.
Er muss es aber nicht, da es ein neuer Vertrag ist.

Bleibt die Dumme Frage:
Warum sollte der Ag sich dem Risiko aussetzen und uU vertragsbrüchig werden?
Nur weil du im nächsten Jahr mehr als 30 Tage Urlaub haben willst?


knopper

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Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
 

das ist korrekt und meiner Meinung nach auch jedsmal eine unnötige Hängepartie... muss man aber als befristet Angestellter wohl so hinnehmen.

Worst Case:
Wenn du ihn nicht beantragst, dann könnte der Urlaub am Ende des aktuellen Vertrages verfallen.
Wahrscheinlicher ist es, dass er dann ausgezahlt wird.
Wenn du ihn beantragst, aber nicht nehmen kannst, weil nicht genehmigt oder wegen Krankheit, dann muss der AG dir den Urlaub am Ende des Vertrags auszahlen.


und wenn ich hierfür schriftlich unterschreibe, dass ich in dem Falle auf den Urlaub verzichte und dieser dann verfallen kann? Ist so etwas zulässsig, oder eher nicht? Also ein rechtssicheres Schriftstück oder so?


Warum sollte der Ag sich dem Risiko aussetzen und uU vertragsbrüchig werden?
Nur weil du im nächsten Jahr mehr als 30 Tage Urlaub haben willst?

Ich nenne es mal so... eher eine Gleichstellung gegenüber einem normalen Festangestellten, wo das ja absolut kein Problem wäre. Gibt sogar die Regelung, dass man bis zum 30.09 Zeit hat den alten Urlaub zu nehmen....
Aber diese Gleichstellung gibt es wohl nur in der Theorie. 
Erstmal muss der neue Vertrag her das ist schon richtig.

Mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit hätte ich ja dann auch den anfänglichen Januarurlaub  :), oder auch nicht falls es doch noch klappt. Dann aber wiederrum vom Neuen. Oder ich fange gleich am 2. wieder an…. Oder, oder  :D

Das sind eben die Szenarien die man so durchspielt, wenn es noch keine Klarheit gibt... nicht schön.

MoinMoin

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Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
 

das ist korrekt und meiner Meinung nach auch jedsmal eine unnötige Hängepartie... muss man aber als befristet Angestellter wohl so hinnehmen.
Man nimmt es hin, müssen muss man das nicht, ich aber auch lange so glücklich und zufrieden mich durchs Forscherleben gewimmelt.

Zitat
Worst Case:
Wenn du ihn nicht beantragst, dann könnte der Urlaub am Ende des aktuellen Vertrages verfallen.
Wahrscheinlicher ist es, dass er dann ausgezahlt wird.
Wenn du ihn beantragst, aber nicht nehmen kannst, weil nicht genehmigt oder wegen Krankheit, dann muss der AG dir den Urlaub am Ende des Vertrags auszahlen.


und wenn ich hierfür schriftlich unterschreibe, dass ich in dem Falle auf den Urlaub verzichte und dieser dann verfallen kann? Ist so etwas zulässsig, oder eher nicht? Also ein rechtssicheres Schriftstück oder so?
Kapier ich nicht was du damit sagen willst?
Man kann nicht auf Urlaub verzichten.
Man kann ihn nur verfallen lassen.

Zitat


Warum sollte der Ag sich dem Risiko aussetzen und uU vertragsbrüchig werden?
Nur weil du im nächsten Jahr mehr als 30 Tage Urlaub haben willst?

Ich nenne es mal so... eher eine Gleichstellung gegenüber einem normalen Festangestellten, wo das ja absolut kein Problem wäre. Gibt sogar die Regelung, dass man bis zum 30.09 Zeit hat den alten Urlaub zu nehmen....
Aber diese Gleichstellung gibt es wohl nur in der Theorie. 
Auch bei Festangestellten gelten diese Regeln, wenn der AV beendet wird.


Zitat

Erstmal muss der neue Vertrag her das ist schon richtig.
Korrekt, und deswegen kann die Verwaltung dich auch nur so behandeln, wie sie jeden behandeln muss, der bald weg ist!
Ihn Auffordern seinen Urlaub zu nehmen.

Zitat
Mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit hätte ich ja dann auch den anfänglichen Januarurlaub  :), oder auch nicht falls es doch noch klappt. Dann aber wiederrum vom Neuen. Oder ich fange gleich am 2. wieder an…. Oder, oder  :D

Das sind eben die Szenarien die man so durchspielt, wenn es noch keine Klarheit gibt... nicht schön.
Oh no.
Wenn du noch Resturlaub über hast am Ende des Arbeitsverhältnisses, dann bekommst du für diese "Urlaubszeit" kein Arbeitslosengeld.

knopper

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Also 1.)
Noch hast du keinen Folgevertrag, richtig?
Also ist es korrekt, dass dein AG dich auffordert den Urlaub zu nehmen.
 

das ist korrekt und meiner Meinung nach auch jedsmal eine unnötige Hängepartie... muss man aber als befristet Angestellter wohl so hinnehmen.
Man nimmt es hin, müssen muss man das nicht, ich aber auch lange so glücklich und zufrieden mich durchs Forscherleben gewimmelt.


ja ich weiß und natürlich gibt es Alternativen.... kündigen und sich was Sicheres suchen. :)

Auf der anderen Seite ist eine Festanstellung und gutes Gehalt sind auch nicht alles, wenn es wiederum mit den Kollegen nicht passt, man zu viel Druck bekommt oder allgemein eine schlechte Atmosphäre herrscht. Das passt halt hier alles ...daher auch meine Entscheidung.

Forscher bin ich auch nicht direkt sondern nur technischer Angestellter bzw. Administrator, also geringere E-Stufe  :D.... aber halt alles im Rahmen des Projektes.

Kapier ich nicht was du damit sagen willst?
Man kann nicht auf Urlaub verzichten.
Man kann ihn nur verfallen lassen.

Ja verfallen lassen meinte ich.

Oh no.
Wenn du noch Resturlaub über hast am Ende des Arbeitsverhältnisses, dann bekommst du für diese "Urlaubszeit" kein Arbeitslosengeld.

Ah ok, das ist mir jetzt auch neu.
D.h. der Urlaub verfällt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses doch nicht, sondern wird dann wiederrum relevant für das ALG, bzw. hier angerechnet?  ???

MoinMoin

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Kapier ich nicht was du damit sagen willst?
Man kann nicht auf Urlaub verzichten.
Man kann ihn nur verfallen lassen.

Ja verfallen lassen meinte ich.
Dafür musst du nichts machen, sondern einfach abwarten und die Verwaltung machen lassen.
(Die sind wahrscheinlich ängstlich, was die Abgeltung des Urlaub nach Ende angeht, bzw. dass sie sich scheuen, die harte Karte zu ziehen und sagen: er ist futsch, weil du ihn nicht genommen hast.)
Zitat
Oh no.
Wenn du noch Resturlaub über hast am Ende des Arbeitsverhältnisses, dann bekommst du für diese "Urlaubszeit" kein Arbeitslosengeld.

Ah ok, das ist mir jetzt auch neu.
D.h. der Urlaub verfällt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses doch nicht, sondern wird dann wiederrum relevant für das ALG, bzw. hier angerechnet?  ???
Die Logik ist doch ganz einfach.
Das Amt sagt: Du hast dir den Urlaub auszahlen lassen, dann hätte der AG dich Weiterbeschäftigen können für die Urlaubszeit, also bekommst du von uns für diese Urlaubszeit kein ALG (weil du hast für die Zeit schon Geld vom AG bekommen).

pallas

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Ein Hinweis am Rande: in EU geförderten Projekten müssen mittlerweile von allen Mitarbeiter_innen Stundenzettel ausgefüllt werden. Mag sein, dass dies für EFRE-Projekte ähnlich ist. Da hat der AG wenig Spielraum hinsichtlich der Urlaubsregelungen - diese Dokumente sind wahrheitsgemäss zu führen.

MoinMoin

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Ein Hinweis am Rande: in EU geförderten Projekten müssen mittlerweile von allen Mitarbeiter_innen Stundenzettel ausgefüllt werden. Mag sein, dass dies für EFRE-Projekte ähnlich ist. Da hat der AG wenig Spielraum hinsichtlich der Urlaubsregelungen - diese Dokumente sind wahrheitsgemäss zu führen.
Jipp, wenn ich an den Schmuh in den 90er denke den da einige Profs betrieben haben in den EU Projekten.
Im Projekt 4 WiMi stellen und 3 Studenten haben es gerissen....

clarion

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Tja, ich habe mir was Neues gesucht. Dem Wissenschaftliches Prekariat wird nicht gedankt. Wenn man da noch nicht mal selbst der Förschende ist sondern bloß Zuarbeiter, dann frage ich mich warum man sich das antut. Die Dissertationen bringt dem Dissertanten selten Geld aber wenigstens einen Schub für das EGO und vielleicht auch Anerkennung.  Aber was hast Du, knopper, davon? Im technischen Bereich gibt es doch sicherlich  unbefristete Jobs mit netten Kollegen.

knopper

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Ein Hinweis am Rande: in EU geförderten Projekten müssen mittlerweile von allen Mitarbeiter_innen Stundenzettel ausgefüllt werden. Mag sein, dass dies für EFRE-Projekte ähnlich ist. Da hat der AG wenig Spielraum hinsichtlich der Urlaubsregelungen - diese Dokumente sind wahrheitsgemäss zu führen.

ja das war bei dem letzten Projekt hier auch so. Finde ich ehrlich gesagt auch etwas seltsam und sieht etwas nach generellem Misstrauen aus.
Wahrheitsgemäß wäremn sie ja dann, die Frage ist nur was konkret passiert, wenn da die zusätzlichen Urlaubstage auftauchen. bzw. ob es überhaupt auffällt und da wirklich alles haarklein kontrolliert wird....
Kann ja auch durch vorherige Krankheit entstanden sein etc... wie weit will man da mit den Nachweisen gehen...


Aber was hast Du, knopper, davon? Im technischen Bereich gibt es doch sicherlich  unbefristete Jobs mit netten Kollegen.

ich hab schon mal bei der Jobbörse nachgeguckt...im Moment leider nicht in meiner Region bzw. nur kleinere Firmen wo die Konditionen mit Sicherheit nicht so sind wir hier jetzt.  :D Ich war bisher einmal in so einer Bude, sag ich mal, und nein nicht wieder.  ;D
Kommt eben auf die Region an, daher sind ja die Großstädte auch so beliebt mit entsprechenden Nebeneffekten.

und nochmal generell zu den EU-Projekten, auf der einen Seite will man haarklein alles dokumentiert haben aber auf der anderen haben wir über 1 Jahr gewartet bis die entsprechenden Antragsdokumente vom Land zur Verfügung gestellt wurden...obwohl das Geld wohl schon lange "da" war.
Immer wieder gab es Hinhaltungen, daher jetzt die Misere mit der nur noch begrenzten Zeit.... das aber nur am Rande.