Autor Thema: Notdienstvereinbarungen und Traifbeschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft  (Read 2398 times)

lsma

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Moin,

können zu Notdiensten alle Traifbeschäftigten oder nur Gewerkschaftsmitglieder herangezogen werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Thomas09

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Gewerkschaftsmitglieder können prinzipiell zu garnichts herangezogen werden, da dem AG in der Regel nicht bekannt ist welche MA Mitglieder einer Gewerkschaft sind und welche nicht.

Gibt natürlich Ausnahmen wie die Automobilindustrie oder die Stahlindustrie wo der Organisationsgrad bei 100 % liegt. Aber auch dort wird es ein paar wenige geben die nicht in der Gewerkschaft sind.

MoinMoin

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Geth es um den Streik Notdienst?

Warnstreik

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Moin,

können zu Notdiensten alle Traifbeschäftigten oder nur Gewerkschaftsmitglieder herangezogen werden?
Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage?

Zitat von: VerDi
Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)

Zitat von: DBB
Notdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.

lsma

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Geth es um den Streik Notdienst?

Ja. Da dort kein Tarifbeschäftigter in der Gewerkschaft ist, wurden die Anwesenden zum Notdiesnt verpflichtet.
Ich kann mich jedoch erinnern gelesen zu haben, dass zum Notedienst nur Gewerkschaftsangehörige herangezogen werden können, finde dafür jedoch keine Grundlage.

lsma

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Zitat von: VerDi
Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)

Zitat von: DBB
Notdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Das sieht der hiesige AG in seinem Leitfaden anders, dort erntscheidet der AG alleine....

lsma

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Gewerkschaftsmitglieder können prinzipiell zu garnichts herangezogen werden, da dem AG in der Regel nicht bekannt ist welche MA Mitglieder einer Gewerkschaft sind und welche nicht.
Es gibt eine Notdienstvereinbarung, in soweit stellt sich der AG als Alleinentscheider dar, wird dies real vermutlich mit der Streikleitung abstimmen.
Sollten nur Gewerkschaftsmitglieder Notdienst verrichten können/dürfen und die nicht Gewerkschaftler würden streiken, hätte das eine Wirkung. Ansonsten verpufft das hier komplett.

Warnstreik

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Zitat von: VerDi
Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)

Zitat von: DBB
Notdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Das sieht der hiesige AG in seinem Leitfaden anders, dort erntscheidet der AG alleine....

Dann ist der Leitfaden gesetzwidrig. Wenn du zum Streik aufgerufen bist, dann kannst, darfst und sollst du streiken außer du bist über eine Notdienst VEREINBARUNG (zwingend zwischen Gewerkschaft und AG) eingeteilt. Natürlich will man keinen Stress - du bist aber definitiv nicht verpflichtet auf Anordnung deines AG auf dein Streikrecht zu verzichten. Der beste Ansprechpartner hierzu ist aber die lokale Organisation der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft - die wird deinem AG schon den Kopf waschen.

(siehe dazu akutell auch den Fall des Users Sozialarbeiter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118267.msg324743.html#msg324743 )

blondie

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Notdienst gilt nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder, das ist Unsinn.

MoinMoin

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Warnstreik

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Umgekehrt darf der Nicht-Gewerkschafter ja auch nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft. Wie das am Ende gelebt wird steht natürlich auf einem anderen Blatt.

MoinMoin

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Umgekehrt darf der Nicht-Gewerkschafter ja auch nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft. Wie das am Ende gelebt wird steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wieso umgekehrt? Der Gewerkschafter darf doch auch nur streiken, wenn eine Gewerkschaft dazu aufgerufen hat  ;)

blondie

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.

MoinMoin

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.
Und diese 2 Mann sind keine Gewerkschafter und werden mit welchem Recht vom AG davon abgehalten streiken zugehen?
Die Gewerkschaft kann seine Mitglieder zum Notdienst "verpflichten", aber nicht andere. Verträge zu lasten Dritter ist wohl nicht so ganz erlaubt.
Wenn ein nicht Gewerkschafter es freiwillig macht, ok.

TV-Ler

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Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

Eine Gewerkschaft teilt niemand zum Notdienst ein, dass macht der Arbeitgeber. In der Notdienstvereinbarung vereinbaren Gewerkschaft und AG gemeinsam den Notdienst und damit ist geklärt, dass in meinem Beispiel 2 Mann dafür vorgesehen sind. Dabei sollte bei mehreren Streiktagen verschiedene Kollegen eingeteilt werden. So kompliziert ist das eigentlich nicht.
Und diese 2 Mann sind keine Gewerkschafter und werden mit welchem Recht vom AG davon abgehalten streiken zugehen?
Die Gewerkschaft kann seine Mitglieder zum Notdienst "verpflichten", aber nicht andere. Verträge zu lasten Dritter ist wohl nicht so ganz erlaubt.
Wenn ein nicht Gewerkschafter es freiwillig macht, ok.
Das Streikrecht von Arbeitnehmern, die zum Notdienst eingeteilt sind, ist insoweit eingeschränkt.