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Notdienstvereinbarungen und Traifbeschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft

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lsma:

--- Zitat von: Warnstreik am 21.11.2023 12:08 ---
--- Zitat von: VerDi ---Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)
--- End quote ---


--- Zitat von: DBB ---Notdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
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Das sieht der hiesige AG in seinem Leitfaden anders, dort erntscheidet der AG alleine....

lsma:

--- Zitat von: Thomas09 am 21.11.2023 09:44 ---Gewerkschaftsmitglieder können prinzipiell zu garnichts herangezogen werden, da dem AG in der Regel nicht bekannt ist welche MA Mitglieder einer Gewerkschaft sind und welche nicht.

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Es gibt eine Notdienstvereinbarung, in soweit stellt sich der AG als Alleinentscheider dar, wird dies real vermutlich mit der Streikleitung abstimmen.
Sollten nur Gewerkschaftsmitglieder Notdienst verrichten können/dürfen und die nicht Gewerkschaftler würden streiken, hätte das eine Wirkung. Ansonsten verpufft das hier komplett.

Warnstreik:

--- Zitat von: lsma am 21.11.2023 12:29 ---
--- Zitat von: Warnstreik am 21.11.2023 12:08 ---
--- Zitat von: VerDi ---Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –zumindest zunächst– gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft.
(BAG vom 31.01.1995–1 AZR 142/94)
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--- Zitat von: DBB ---Notdienstvereinbarung
...
Weder Arbeitgebende noch Gewerkschaft (örtliche Streikleitung) sind einseitig berechtigt, Beschäftigte für Notdienstarbeiten auszuwählen. Das muss im Einvernehmen geschehen. Auch die Einteilung / Heranziehung zu Notdienstarbeiten ohne entsprechende Notdienstvereinbarung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
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Das sieht der hiesige AG in seinem Leitfaden anders, dort erntscheidet der AG alleine....

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Dann ist der Leitfaden gesetzwidrig. Wenn du zum Streik aufgerufen bist, dann kannst, darfst und sollst du streiken außer du bist über eine Notdienst VEREINBARUNG (zwingend zwischen Gewerkschaft und AG) eingeteilt. Natürlich will man keinen Stress - du bist aber definitiv nicht verpflichtet auf Anordnung deines AG auf dein Streikrecht zu verzichten. Der beste Ansprechpartner hierzu ist aber die lokale Organisation der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft - die wird deinem AG schon den Kopf waschen.

(siehe dazu akutell auch den Fall des Users Sozialarbeiter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118267.msg324743.html#msg324743 )

blondie:

Notdienst gilt nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder, das ist Unsinn.

MoinMoin:
Also du meinst eine Gewerkschaft kann einem nicht Gewerkschaftler zum Notdienst einteilen und ihn damit seines Streikrechtes berauben?

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