Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, zu der ich auch nach viel Internetrecherche keine Antwort gefunden habe.
Wird die Elternzeit (voll, keine Teilzeitbeschäftigung) bei der 5-jährigen Wartezeit für eine Ruhestandsversetzung mit einberechnet?
Hypothetisches Fallbeispiel:
Beamter wird nach 5,5 Jahren im Beamtenverhältnis dienstunfähig und war in dieser Zeit 1 Jahr voll in Elternzeit. Steht ihm dann Ruhegehalt zu?
Zweite Frage: Werden Dienstzeiten im öffentlichen Dienst, die vor der Verbeamtung geleistet wurden auf die Wartezeit angerechnet?
Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung.
Viele Grüße Flo