Autor Thema: Höhergruppierung erst nach 7 Monaten, nicht rückwirkend. Wie machbar ?  (Read 1978 times)

Grisu120309

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Hallo zusammen,

ich brauche nochmal Schwarmwissen.

Ein MA soll zum 1.3.24 eine Stelle übernehmen. Diese Stelle ist nach E12 bewertet. Der MA hat aktuell E11 in Stufe 4. Zum 1.10.24 würde der MA in Stufe 5 kommen.

Durch den Stellenwechsel sind 3,5 Jahre verloren. Vorweggenommene Stufensteigerung macht die Verwaltung nicht mit.
Welche Möglichkeit habe ich, den MA trotzdem zu überzeugen, die Stelle anzunehmen ?

Kann ich feststellen, dass er erst zum 1.10 die Stelle so ausfüllt, dass er erst zum 1.10 höhergruppiert wird ?
Welche andere Idee gibt es ?

Der MA würde keine Zulage bekommen sollen, sondern die Stelle bis Ende September mit E11/4 besetzen und erst am 1.10 nach E12 höhergruppiert werden.

Hat einer eine Idee ?


Gruß

Grisu

MoinMoin

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da bleibt doch der Weg der Übertragung der vollständigen Tätigkeiien, die zu HG führen, entsprechend später erst machen und vorher (sei es via Zeitanteil o.ä.) den Mitarbeiter die Tätigektien nicht voll übertragen (was und wieviel er dann arbeitet ist nicht eingruppierungsrelevant).

FearOfTheDuck

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Genau. Festzustellen gibt es da nichts.

Du müsstest die Aufgaben entprechend so übertragen, dass es mit dem Zeitpunkt passt, der dir vorschwebt. Also zunächst Tätigkeit nach EG 11 übertragen und ab 01.10. dann den Rest der Aufgaben, so dass sich die EG 12 ergibt.

Grisu120309

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Danke euch !

Opa

  • Gast
Genau. Festzustellen gibt es da nichts.

Du müsstest die Aufgaben entprechend so übertragen, dass es mit dem Zeitpunkt passt, der dir vorschwebt. Also zunächst Tätigkeit nach EG 11 übertragen und ab 01.10. dann den Rest der Aufgaben, so dass sich die EG 12 ergibt.
Die Aufgaben bzw. Tätigkeiten werden vom Arbeitgeber in Gestalt einer hierzu bevollmächtigten Person übertragen. In der Regel ist das jemand aus dem Personalbereich. Die Führungskraft kann im eingruppierungsrechtlichen Sinne nur dann Tätigkeiten übertragen, wenn sie hierzu bevollmächtigt ist.

FearOfTheDuck

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Das ist korrekt, danke für die Ergänzung! Ich bin aber davon ausgegangen, dass es sich bei dem kleinen Drachen um eine entsprechend ermächtigte Person handelt.

Grisu120309

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Danke für den Hinweis

Ich bin eine bevollmächtigte Person:-)