Hallo zusammen,
erst Mal herzlichen Glückwunsch zu diesem gelungenen Forum!
Ich erlaube mir folgende nicht angenehme, aber leider wichtige Frage zu stellen:
Ich befinde mich in einer Patchwork-Ehe. Kindergeld und Familienzuschlag (FZ) für eigene, gemeinsame und Stiefkinder werden an den Partner (Landesbeamter) ausgezahlt.
Leider leitet der Partner das Geld für meine eigenen Kinder (aus erster Ehe) nur in sehr geringem Anteil weiter (45%) mit der Begründung, dass er über diese Summe frei entscheiden könne.
Meine Frage daher: Ist der Empfänger des Familienzuschlags zur Weitergabe des gesamten FZ für meine (alleinig) eigenen Kinder verpflichtet, ist dies gar nicht verregelt oder kann er diesen tatsächlich einbehalten?
Ganz herzlichen Dank für die Hilfe und Auskunft!