Autor Thema: [Allg] Patchwork & Weitergabe Familienzuschlag  (Read 1555 times)

PaWoDad

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Hallo zusammen,

erst Mal herzlichen Glückwunsch zu diesem gelungenen Forum!

Ich erlaube mir folgende nicht angenehme, aber leider wichtige Frage zu stellen:

Ich befinde mich in einer Patchwork-Ehe. Kindergeld und Familienzuschlag (FZ) für eigene, gemeinsame und Stiefkinder werden an den Partner (Landesbeamter) ausgezahlt.

Leider leitet der Partner das Geld für meine eigenen Kinder (aus erster Ehe) nur in sehr geringem Anteil weiter (45%) mit der Begründung, dass er über diese Summe frei entscheiden könne.

Meine Frage daher: Ist der Empfänger des Familienzuschlags zur Weitergabe des gesamten FZ für meine (alleinig) eigenen Kinder verpflichtet, ist dies gar nicht verregelt oder kann er diesen tatsächlich einbehalten?

Ganz herzlichen Dank für die Hilfe und Auskunft!

Bastel

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Antw:[Allg] Patchwork & Weitergabe Familienzuschlag
« Antwort #1 am: 21.11.2023 13:03 »

Meine Frage daher: Ist der Empfänger des Familienzuschlags zur Weitergabe des gesamten FZ für meine (alleinig) eigenen Kinder verpflichtet, ist dies gar nicht verregelt oder kann er diesen tatsächlich einbehalten?


Nö, er müsste dir garnichts geben.


Saxum

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Antw:[Allg] Patchwork & Weitergabe Familienzuschlag
« Antwort #2 am: 21.11.2023 13:49 »
Einen Anspruch auf den Familienzuschlag seitens der Partnerin gibt es mWn nicht, also im Sinne von dass man verlangen kann dass es zu 100% ausbezahlt wird. Es "soll" ja die gemeinsamen familiären Kosten etwas auffangen.

Jedoch kann man gegebenenfalls meiner Kenntnis nach ggf. die "Berechtigten-Bestimmung" für die eigenen Kinder widerrufen werden und so das Kindergeld dann wieder auf die Mutter umgeleitet werden - wenn das die Option ist nach der man gesucht hat. Der Familienzuschlag dafür würde dann natürlich für den Landesbeamten entfallen.

Soweit meine Kenntniss/Einschätzung.