Hallo zusammen,
ich bin aktuell in E04 eingruppiert und erhalte eine persönliche Zulage nach E9c, da ich den VL II noch abschließen muss. Jetzt hätte ich eine Frage zur Ermittlung der Höhe der Jahressonderzahlung:
Bei der Berechnung wird ja nun das Entgelt aus E04 inkl. Zulage nach E9c berücksichtigt. Welchen Bemessungssatz nimmt man jedoch für die Berechnung? Die 84,51 % aus E04 oder die 70,28 % von E9c.
Der Arbeitgeber sagt, es wird der Bemessungssatz nach E9c genommen, da man sonst ja mehr erhalten würde, also die, die regulär in E9c wären.
Ich bin jedoch der Meinung, dass sich die Jahressonderzahlung rein nach der "offiziellen" Eingruppierung (E04) und dem tatsächlich erhaltenem Entgelt + Zulagen richtet.
Wäre über eine kurze Rückmeldung oder gar eine Quellenangabe sehr dankbar.
Viele Grüße