Autor Thema: VBL Ost/West  (Read 1204 times)

Abteilung007

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VBL Ost/West
« am: 21.11.2023 18:54 »
Hallo,

weiß jemand, warum im Bereich TVL bei der VBL Ost der Beitrag mehr als doppelt so hoch ist, im Vergleich zur VBL (West), im Tarifrechner hier jedoch fast das gleiche netto rauskommt?

Irgendwie unlogisch wenn der Beitrag so unterschiedlich ist, zumal er dies grds. in der Abrechnung erstmal ja korrekt ausweißt:
Bsp. (brutto: 4178.29 €)
Z-Vers. VBL-Ost: - 177.58 €
Z-Vers. VBL: - 75.63 €

= fast gleiches netto, laut Rechner. Soll das korrekt sein?

Danke vorab.

MoinMoin

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Antw:VBL Ost/West
« Antwort #1 am: 21.11.2023 20:07 »
 weil es unterschiedlich besteuert wird.
VBL-Ostler zahlen wegen VBL-Ost weniger Lohnsteuer.

TV-Ler

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Antw:VBL Ost/West
« Antwort #2 am: 22.11.2023 11:50 »
In der VBL-West erhöht die Arbeitgeberumlage zur VBL das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Dementsprechend höher sind die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
In deinem Beispiel summiert sich das auf ca. 70€.
Die verbleibenden ca. 35€ ergeben sich durch die von MoinMoin schon erwähnte steuerliche Begünstigung der VBL-Ost.


Karsten

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Antw:VBL Ost/West
« Antwort #3 am: 22.11.2023 11:58 »
Hallo,

weiß jemand, warum im Bereich TVL bei der VBL Ost der Beitrag mehr als doppelt so hoch ist, im Vergleich zur VBL (West), im Tarifrechner hier jedoch fast das gleiche netto rauskommt?

Irgendwie unlogisch wenn der Beitrag so unterschiedlich ist, zumal er dies grds. in der Abrechnung erstmal ja korrekt ausweißt:
Bsp. (brutto: 4178.29 €)
Z-Vers. VBL-Ost: - 177.58 €
Z-Vers. VBL: - 75.63 €

= fast gleiches netto, laut Rechner. Soll das korrekt sein?

Danke vorab.

Weil die Beiträge in der VBL-Ost im Kapitaldeckungsverfahren gezahlt werden, heißt die Zahlung erfolgt in Form einer Entgeltumwandlung. Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge in eine wertgleiche Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das bedeutet, dieser Teil der Bruttobezüge wird als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt.

Die im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge sind bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge besteht bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Jahr 2023 sind damit bis zu 3.504 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei und darüber hinaus weitere 3.504 Euro steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei.
« Last Edit: 22.11.2023 12:05 von Karsten »