Autor Thema: Zuweisung neuer Tätigkeiten?  (Read 1927 times)

prokudent

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Zuweisung neuer Tätigkeiten?
« am: 21.11.2023 21:47 »
Hallo,
habe mal eine Frage.

Ich bin kommunaler Mitarbeiter und wurde der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter“ zugewiesen. Habe eine Stellbeschreibung und eine entsprechende Eingruppierung und mache die aktuelle Tätigkeit bereits viele Jahre. Im Arbeitsvertrag steht hinsichtlich meiner Tätigkeit nicht wirklich was drinnen. Nur wie ich Eingruppiert wurde.

Da schon sehr lange, sehr viele Sachbearbeiter ausfallen, ist die Geschäftsführung seit vorigem Jahr bereits der Meinung, dass jeder wohl auch in der Sachbearbeitung Leistung arbeiten kann und sollte. Das geht oder ging sogar schon soweit, dass die Widerspruchsstelle die Bescheide erlässt, welche sie eigentlich zu prüfen hat. Also der Sachbearbeiter Widerspruch prüft das, was der Bearbeiter Leistung bereitgestellt hat (4 Augen Prinzip).

Nun beschleicht mich das Gefühl, dass ich bald selbst in die Sachbearbeitung Leistung versetzt werden soll, da es immer weniger Arbeit hier gibt.

Nun meine Frage: Wer bestimmt was ich im Jobcenter für eine Tätigkeit machen muss? Bestimmt das die Geschäftsführung des Jobcenters oder mein Arbeitgeber? Mir ist bekannt, dass für die aktuelle Zuweisung bzw. Übertragung von diesen Sonderaufgaben der Personalrat zugestimmt hat. Da war aber von vorübergehend die rede und nicht von Dauerhaft. Keine Ahnung was bei denen vorübergehend ist. Schriftlich habe ich zudem auch nichts. Sollte ich vielleicht auch mal darauf bestehen  ???

ElBarto

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Antw:Zuweisung neuer Tätigkeiten?
« Antwort #1 am: 23.11.2023 08:06 »
Also meiner Meinung nach ist für die Tätigkeitszuweisung Dein "Dienstherr" in dem Falle der AG der Deinen Lohn zahlt zuständig.

Ich weiß noch, dass es bei uns wegen  "anderweitigen Aufgaben" eine zeitliche Grenze von 3 Monaten gab. Werden die Tätigkeiten länger ausgeübt hätte das evtl. Folgen für die Eingruppierung. Das kann natürlich hoch als auch runter gehen. Ob automatisch oder über den PR keine Ahnung.


Opa

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Antw:Zuweisung neuer Tätigkeiten?
« Antwort #2 am: 24.11.2023 11:07 »
Also meiner Meinung nach ist für die Tätigkeitszuweisung Dein "Dienstherr" in dem Falle der AG der Deinen Lohn zahlt zuständig.
Falsch. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführer des Jobcenters. Nachzulesen in §44d SGB II. Er hat sich dabei im Rahmen des Stellenplans, der Grundsätze zur Stellenbewirtschaftung sowie der Personalentwicklung zu bewegen, die ihm durch Träger und Trägerversammlung vorgegeben sind. Personalvertretungsrechtlich ist der Personalrat des Jobcenters zuständig.

Der „Dienstherr“ bzw. Arbeitgeber, also der Träger, bei dem du eingestellt wurdest, hat das ggf. höhere Gehalt zu zahlen, ohne im Einzelfall ein Mitspracherecht zu haben.