Hallo,
habe mal eine Frage.
Ich bin kommunaler Mitarbeiter und wurde der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter“ zugewiesen. Habe eine Stellbeschreibung und eine entsprechende Eingruppierung und mache die aktuelle Tätigkeit bereits viele Jahre. Im Arbeitsvertrag steht hinsichtlich meiner Tätigkeit nicht wirklich was drinnen. Nur wie ich Eingruppiert wurde.
Da schon sehr lange, sehr viele Sachbearbeiter ausfallen, ist die Geschäftsführung seit vorigem Jahr bereits der Meinung, dass jeder wohl auch in der Sachbearbeitung Leistung arbeiten kann und sollte. Das geht oder ging sogar schon soweit, dass die Widerspruchsstelle die Bescheide erlässt, welche sie eigentlich zu prüfen hat. Also der Sachbearbeiter Widerspruch prüft das, was der Bearbeiter Leistung bereitgestellt hat (4 Augen Prinzip).
Nun beschleicht mich das Gefühl, dass ich bald selbst in die Sachbearbeitung Leistung versetzt werden soll, da es immer weniger Arbeit hier gibt.
Nun meine Frage: Wer bestimmt was ich im Jobcenter für eine Tätigkeit machen muss? Bestimmt das die Geschäftsführung des Jobcenters oder mein Arbeitgeber? Mir ist bekannt, dass für die aktuelle Zuweisung bzw. Übertragung von diesen Sonderaufgaben der Personalrat zugestimmt hat. Da war aber von vorübergehend die rede und nicht von Dauerhaft. Keine Ahnung was bei denen vorübergehend ist. Schriftlich habe ich zudem auch nichts. Sollte ich vielleicht auch mal darauf bestehen