Hallo,
eine Mitarbeiterin aus der Pflege KR 8.4 soll - übergangsweise für 2 Jahre - als StudyNurse nach TV-L umgesetzt werden.
Gibt es hier eine zu berücksichtigende Vorgehensweise bzgl. der Änderung der Eingruppierung?
Ich hatte angenommen, eine Überleitungsregelung zu finden, aus der ich - ähnlich wie bei einer Höhergruppierung - die EG im TV-L "ablesen" könnte.
Dadurch, dass die Umsetzung erstmal nur auf 2 Jahre ausgelegt ist (Projektlaufzeit Drittmittel) würde ich, falls bei einer Überleitung die EG 8 bleiben würde, eine temporäre Übertragung höherwertiger Tätigkeiten andenken.
Danke für einen Tipp für die Vorgehensweise
VG