Autor Thema: Höhergruppierung von 11/4 Möglichkeiten  (Read 3660 times)

arc20321

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Höhergruppierung von 11/4 Möglichkeiten
« am: 22.11.2023 23:09 »
Hallo, ich habe kurz bevor ich in 11/4 kam eine höherwertige Tätigkeit begonnen. Nach meiner Rückfrage betreffs Höhergruppierung habe ich die Antwort erhalten, dass mir geraten würde zu warten bis ich in 11/5 bin um dann direkt in 12/5 höher gruppiert zu werden, sonst wäre eine Einstufung in 12/3 erfolgt- und wesentlich weniger Gehalt trotz Garantiebetrag herausgekommen. Nachdem mir aufgefallen ist, dass neue Mitarbeiter mittlerweile vom Grunde her höher eingestuft eingestellt werden habe ich eine Zulage, die mich (fast) mit 11/5 gleichstellt-fast weil die Jahressonderzahlung in 11/5 höher ist...Eigentlich bin ich jedoch etwas enttäuscht warum man bei jahrelang ausgeübter höherwertiger Arbeit durch eine Rückstufung mit Garantiebetrag wesentlich weniger Gehalt bekommen würde und ich noch Jahre auf die Gehaltserhöhung warten soll. Gibt es tarifrechtlich auch die Möglichkeit mir eine weitere Zulage auf 12/5 zu gewähren? Oder 11/6? Ich müsste bis 12/5 noch über ein Jahr warten. Vielen Dank für eine Einschätzung.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung von 11/4 Möglichkeiten
« Antwort #1 am: 23.11.2023 07:00 »
Nach §16.5 gibt es die Möglichkeit eine Zulage vom Entgelt plus zwei Stufen zu bekommen.
Der AG könnte dir also jetzt 11s6 auszahlen und dann wenn er dir die 12er Tätigkeiten überträgt 12s5 wenn du in der Stufe 3 landen solltest oder Stufe 6 wenn du mit der Übertragung wartest bis du in Stufe 5 bist.

Der Haken ist allerdings, die Zulage ist widerruflich und du hast keinen Anspruch drauf.

Deine Enttäuschung über die nicht stufengleiche HG bzw. die unsägliche Situation aus 11s4 heraus solltest du deiner Gewerkschaft mitteilen.
Eine einfachste Lösung wäre den Lohn von EG12s3 um einen Euro zu kürzen bei der nächsten Entgeltanpassung,
aber um solche Detailkram kümmern sich unsere Vertreter nicht, ist ja nur ein Luxus
roblem von den höheren EGs

arc20321

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Antw:Höhergruppierung von 11/4 Möglichkeiten
« Antwort #2 am: 04.12.2023 22:35 »
Hallo, jetzt habe ich mich wo anders beworben und würde direkt in 11/5 eingestuft-wie geht das denn?!? Das scheint ja recht auslegbar mit der Einstufung und vermutlich auch dem jetzigen Arbeitsmarkt geschuldet... Könnte ich da ggfs. noch etwas handeln bei meinem jetzigen Arbeitgeber? Gemäß TV-L geht laut Personalabteilung keine Höherstufung in 11/5 vor Ablauf meiner Laufzeit aber gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit dass ich anstatt 11/4 in 11/5 kommen könnte und somit direkt in 12/5-gemäß meiner aktuellen Tätigkeit? Es ist zwar schön und gut dass ich eine Zulage auf 11/5 bekomme, aber die Vorteile direkt in 11/5 eingestuft zu werden liegen auf der Hand....

Oder kündigen und neu bewerben bei meinem jetzigen Arbeitgeber!?!

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung von 11/4 Möglichkeiten
« Antwort #3 am: 05.12.2023 06:58 »
Tariflich direkt in die 11/5 kann ein AG bei Einstellung dich nur einstufen, wenn du entsprechende förderliche Zeiten hast.
Also 10 Jahre berufliche Tätigkeiten hast.

Ausnahme: Man hat dir erheblich überdurchschnittliche Leistungen nachgesagt und eine Stufenlaufzeitverkürzung gemacht, nach §17

Ansonsten ist es halt uU eine übertarifliche Eingruppierung, die der neue AG da macht und die uU auch wieder einkassiert werden kann, weil Eingruppierungsirrtum, wenn man einen TVL Vertrag unterschreibt.