Autor Thema: Auszahlung Überstunden bei Kündigung  (Read 1530 times)

dieterthomashack

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Auszahlung Überstunden bei Kündigung
« am: 23.11.2023 10:01 »
Hallo zusammen,

ich habe zum 31.12.2023 gekündigt und habe noch ca. 100 Überstunden (sind durch Vertretung entstanden, weil 2 MA gekündigt hatten).
Ich kann diese bis zum 31.12.2023 nicht abfeiern, da ich auch noch Resturlaub habe.

Verfallen die 100 Std. oder werden diese beim TV-L ausgezahlt ?

VG

FearOfTheDuck

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Antw:Auszahlung Überstunden bei Kündigung
« Antwort #1 am: 23.11.2023 10:18 »
Angeordnete Überstunden oder Stunden durch freiwillige Mehrarbeit?

dieterthomashack

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Antw:Auszahlung Überstunden bei Kündigung
« Antwort #2 am: 23.11.2023 11:30 »
"freiwillig" da die Arbeit gemacht werden musste - durch Unterbesetzung. Es gab aber keine offizielle Anordnung.

MoinMoin

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Antw:Auszahlung Überstunden bei Kündigung
« Antwort #3 am: 23.11.2023 11:51 »
"freiwillig" da die Arbeit gemacht werden musste - durch Unterbesetzung. Es gab aber keine offizielle Anordnung.
Dann Feier diese ab morgen ab und beantrage für den Rest deinen Urlaub.
Da du für diese Gleitzeitarbeit kein Geld erhalten wirst, da du sie eben freiwillig und eigenständig ohne Anordnung geleistet hast.
Der dann überzählige Urlaub wird dir dann ausgezahlt. Sofern du nicht einen arschigen Ag hast, der die Auszahlung verwehrt, da du den Urlaub hättest nehmen können.
100% safe bist du nur, wenn du den Urlaub beantragst und dein Vorgesetzter ihn nicht bewilligt, bzw. er bestätigt, dass du den Urlaub betriebsbeding nicht nehmen konntest.



Marie Kreutz

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Antw:Auszahlung Überstunden bei Kündigung
« Antwort #4 am: 23.11.2023 16:02 »
Überstunden abbummeln und nicht genommenen Urlaub bis max. 6 Monate nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses geltend machen (§37 Ausschlussfrist TV-L) und auszahlen bzw. überweisen lassen. Wenn Du einen netten Vorgesetzten hast, kann er auch die Vergütung der Überstunden veranlassen. Das mit der Begründung, dass Du sie aufgrund pers. Engpasses geleistet hast. Viel Glück

dieterthomashack

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Antw:Auszahlung Überstunden bei Kündigung
« Antwort #5 am: 23.11.2023 16:17 »
Wenn ich zum Beispiel Anfang Januar zum 31.03.2024 gekündigt hätte und gleichzeitig Resturlaub für Februar und März (ca. 40 Tage) eingereicht hätte und dies abgelehnt würde, dann wären Sie verpflichtet den Urlaub auszuzahlen ?