Die Antwort des Grundsatzreferates kam dann gestern auch noch und deckt sich mit dem, was einige von euch ja schon beigetragen haben:
Eine durch die gesetzliche Rentenversicherung bezogene Rente hat keine Auswirkung auf die zu zahlende Besoldung aus einem parallel fortbestehenden Dienstverhältnis als Beamter. Hier kommt es nicht zu einer Anrechnung der Rente auf die Besoldung, d.h. die Besoldung wird unverändert weiter bezahlt.
Dann folgte noch ein Hinweis auf den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen, der auch hier greift.
Am Ende ist es hinsichtlich Versteuerung und Abschlägen wie schon von Vorrednern angemerkt wurde sicherlich ein Nullsummenspiel, aber die Lebenserwartung ist halt ne Lotterie und wenn alles passt ist frühestmöglicher Ruhestand angesagt. Die Jahre bringt einem keiner wieder.