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Wechsel TVÖD in TVL

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ND:
Hallo,

ich bin neu hier. Ich bin etwas irritiert. Mir war bekannt, dass man innerhalb des TVÖD bei Höhergruppierung immer in der nähe seines Gehaltes bleiben muss.

So, jetzt hatte ich eine interessante Landesstelle gesehen.
Plötzlich bin ich von einer 9/6 TVÖD S in der TV L 11/3 gelandet.

Mit der Begründung meine Berufserfahrung wäre irrelevant. Mein Studium wäre relevant. Die Stelle war von 9-11 ausgeschrieben.
Mit wurde mitgeteilt es sei mehr als unhöflich, überhaupt anzuzweifeln das die Eingruppierung korrekt war.
Ohne meine Berufserfahrung könnte ich die Stelle garnicht bekleiden.
Ich hatte die Stelle bei einer Eingruppierung in 11/3 übrignes abgelehnt und erklärt, dass ich unter 11/5 eigentlich eher 11/6 ( da der TVÖD ja besser ist als der TVL die Stelle nicht antreten würde). Man wollte dies prüfen und zur Personalratssitzung geben. Dann bekam ich meinen Arbeitsvertrag mit der 11 ohne Stufe Erfahrungsstufe.
Ja man kann mir vorwerfen, dass ich nicht erneut nachgehört habe. Das hilft mir nur leider gerade nicht. Aufgefallen ist es bei der 1 Gehaltszahlung.
Für eine Einschätzung wäre ich dankbar.
Ich würde sonst jetzt anfangen Bewerbungen zu schreiben, da man nicht verstehen möchte , warum ich mit 25 Jahren Berufserfahrung, AdA, Fachwirt, Betriebswirt, SAP Berater, Führungserfahrung, Projekterfahrung und angehenden Master Abschluss nicht bereit bin auf 15000,00 Euro Gehalt zu verzichten.
Das ist tatsächlich die Differenz durch die "Höhergruppierung".
Hätte nie gedacht das sowas in der heutigen Zeit passieren kann.

McOldie:
Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung von Berufserfahrung besteht nur dann, wenn es sich um eine einschlägige Berufserfahrung handelt.  Dies ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Ob dies hier gegeben ist, kann nicht beurteilt werden.
 Der Arbeitgeber kann aber bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und 4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen.Hier handelt es sich allerdings um eine "Kann-Vorschrift", d.h. der Arbeitgeber muss nicht.

Auch die Berücksichtigung von "förderlichen" Zeiten ist nur ein Kann-Regelung. Dies hätte vorder Einstellung abgesprochen werden müssen. Jetzt ist es dafür zu spät.

FearOfTheDuck:
Dann war dir eine Fehlinformation bekannt. TVÖD und TV-L sind zwei verschiedene Tarifregime.

Bei einer Neueinstellung hast du Anspruch auf Stufe 1, es sei denn einschlägige Berufserfahrung liegt vor. Diese muss der AG anerkennen und das führt bis in Stufe 3. Alles darüber hinaus ist Verhandlungssache.

Ich nehme an, deine Erklärung nicht unter Stufe 5 zu starten ist nicht verschriftlicht worden? Dann setze dem AG die Pistole auf die Brust und teile ihm mit, dass du gehst, sofern er hier nicht korrigiert und sich an die Abmachung hält.
 

Organisator:
Zusammengefasst hattest du Anspruch auf Stufe 1, da es sich um eine Neueinstellung handelt. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer geringeren Entgeltgeuppe erworben werden.

Du hättest vor Vertragsabschluss die Stufe verhandeln müssen und hättest so auch leicht in die 6 kommen können. Nun bleibt nur noch das Messer auf die Brust wie von FOTD beschrieben.

MoinMoin:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.11.2023 15:38 ---Dann war dir eine Fehlinformation bekannt. TVÖD und TV-L sind zwei verschiedene Tarifregime.

Bei einer Neueinstellung hast du Anspruch auf Stufe 1, es sei denn einschlägige Berufserfahrung liegt vor. Diese muss der AG anerkennen und das führt bis in Stufe 3.

--- End quote ---
Einspruch: Dies muss nicht der Ag anerkennen, sondern diese einschlägige Berufserfahrungen sind da oder nicht. Es muss sich nur die Rwchtsmeinung des Ags mit der Wahrheit (die das ArbG erkennen muss) übereinstimmen.


--- Zitat ---Alles darüber hinaus ist Verhandlungssache.
Ich nehme an, deine Erklärung nicht unter Stufe 5 zu starten ist nicht verschriftlicht worden? Dann setze dem AG die Pistole auf die Brust und teile ihm mit, dass du gehst, sofern er hier nicht korrigiert und sich an die Abmachung hält.

--- End quote ---
So ist es, daher wird bei uns so etwas pro aktiv im VG entsprechend angesprochen und das tarifliche vom PR erläutert, damit es da keine Missverständnisse gibt.
Da leider die Kandidaten unwissend sind (verständlich aber ärgerlich) und dann in die Falle tappen.
Also ND: umgehend klarstellen, dass der Ag die Probezeit nicht übersteht, sie neu ausschreiben können und du dich dann neu Bewerben kannst um die EG11S6 zu bekommen.  8)

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