Autor Thema: Frist für Aufgabenübertragung?  (Read 1058 times)

Thomas09

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Frist für Aufgabenübertragung?
« am: 23.11.2023 15:29 »
Moin zusammen,

gibt der TV-L dem Arbeitgeber eine Frist bis wann er nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Aufgaben festgelegt und durch beiseitige Unterschrift übertragen haben muss? Oder kann der AG das bis zum St. Nimmerleinstag rausschieben?


Organisator

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Antw:Frist für Aufgabenübertragung?
« Antwort #1 am: 23.11.2023 16:56 »
Da ist mir der Kontext nicht klar. Wenn der AG keine Aufgaben überträgt, was soll der Mitarbeiter den ganzen Tag machen?

Ist für die Aufgabenübertragung durch den AG keine Unterschrift (von wem auch immer) notwendig.

Thomas09

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Antw:Frist für Aufgabenübertragung?
« Antwort #2 am: 23.11.2023 17:30 »
 Ich dachte immer das mit jeder Stelle im ÖD gewisse Tätigkeiten verknüpft sind, entsprechend der Tätigkeit wird man eingruppiert. Aber diese Tätigkeiten müssen dann einmal an den Mitarbeiter übertragen werden.

Jedenfalls hatte ich unsere Personalabteilung bei Vertragsschluss aber bin auch neu im ÖD vielleicht habe ich da was durcheinander gebracht

Organisator

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Antw:Frist für Aufgabenübertragung?
« Antwort #3 am: 24.11.2023 08:08 »
Ich dachte immer das mit jeder Stelle im ÖD gewisse Tätigkeiten verknüpft sind, entsprechend der Tätigkeit wird man eingruppiert. Aber diese Tätigkeiten müssen dann einmal an den Mitarbeiter übertragen werden.

Jedenfalls hatte ich unsere Personalabteilung bei Vertragsschluss aber bin auch neu im ÖD vielleicht habe ich da was durcheinander gebracht

Der erste Absatz ist zutreffend, der zweite Absatz unvollständig.

--> Worauf willst du hinaus?