Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion  (Read 8068 times)

Joulupukki

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Moin,

da mein Thread aus dem letzten Jahr geschlossen wurde, möchte ich gerne diesen hier eröffnen und als Aufhänger zum Austausch der bremischen Landesbeamten zum Thema Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung bzw. Antrag auf amtsangemessene Alimentation nutzen.

Um an meinen letzten Post aus o. g. Thread anzuknüpfen:

Ich habe bis heute zu meinem Widerspruch für das Jahr 2022 genau nichts gehört. Keine Eingangsbestätigung, kein Bescheid, keine sonstigen schriftlichen Einlassungen. Eine kurze Umfrage unter anderen Betroffenen ergab dasselbe.

Von Durchführungshinweisen von SF, auf die Performa Nord in den Gesprächen abgestellt hat, habe ich auch noch nichts gehört. Seit der Einführung des BremBBVAnpG 2022 und dem zugehörigen Rundschreiben 13/2022 von SF habe ich keine offizielle Kommunikation mehr vernommen, die sich mit dem Thema Alimentation beschäftigt.

Nichtsdestotrotz arbeite ich derzeit an meinem Widerspruch für das Jahr 2023, den ich erneut auf meiner "bremisierten" Fassung des Musterwiderspruchs des DRB NRW vom letzten Jahr basiere. Der Musterwiderspruch des DRB NRW für 2023 enthält nur bedingt Neues gegenüber dem Muster des Vorjahres. Wer ihn sich ansehen mag, findet ihn hier.

Evtl. sind die dortigen Einlassungen zum Thema "Widerspruch für die Folgejahre" und die dafür angeführten Gerichtsurteile für den einen oder anderen interessant. Im Zweifelsfall folge ich aber weiterhin den Ausführungen des BVerfG, jedes Jahr einen Widerspruch einzulegen/Antrag zu stellen.

Die zur Verfügung stehenden bremischen Muster haben mir bislang eher nicht zugesagt, teils sind sie auch noch nicht für 2023 aktualisiert worden - sofern das denn hilfreich wäre, jenseits der Jahreszahl.

Ich freue mich über Beiträge!

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #1 am: 23.11.2023 19:03 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.

Joulupukki

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #2 am: 23.11.2023 19:54 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.

Auf eine wie im von dir geschilderten Fall erfolgte Umsetzung würde ich mich nicht verlassen wollen.

Sinn/Zweck/Notwendigkeit des Widerspruchs (bzw. Antrags), speziell im Kontext des hiesigen Sachverhalts, kann dir aber sicherlich ein in der Thematik versierterer Nutzer wie z. B. SwenTanortsch besser erklären als ich.

egonkrenz

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LehrerinRLP

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #4 am: 23.11.2023 21:35 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
Hessen hat dieses Jahr und nochmal zum 01.01.2024 die Besoldung um jeweils 3% aufgrund eines Urteils eines hessischen Gerichts erhöht. Hessen besoldet dann in einigen Besoldungsgruppen sogar besser als Bayern (...)!

OnkelConny

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #5 am: 23.11.2023 21:48 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.

was_guckst_du

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #6 am: 24.11.2023 07:08 »
..genau....seinerzeit war das Geheule groß, weil viele auf mehrere Tausend € verzichten mussten, weil sie nicht regelmäßig Widerspruch eingelegt hatten...es gab sogar eine gerichtliche Entscheidung, dass Widersprüche zeitnah (also in jedem Besoldungsjahr) einzulegen sind...

..ich lege seit x-Jahren regelmäßig im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres ein...habe gestern erst meine letzte Bestätigung erhalten, dass Widerspruchsverfahren für 2023 ruhend gestellt wird bis zur endgültigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung unter Verzicht auf Verjährung...

..es ist doch kein Problem, eimal im Jahr ein Standardschreiben mit geänderten Daten einzureichen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #7 am: 24.11.2023 14:18 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
Hessen hat dieses Jahr und nochmal zum 01.01.2024 die Besoldung um jeweils 3% aufgrund eines Urteils eines hessischen Gerichts erhöht. Hessen besoldet dann in einigen Besoldungsgruppen sogar besser als Bayern (...)!


das stimmt, war aber unabhängig davon, ob widerspruch eingereicht oder nicht

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #8 am: 24.11.2023 14:19 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.

da gibt es doch sicher schon klageverfahren...aber mit diesem beispiel hast du bisher recht. betrifft aber auch eher wenige, weil es nur für die familien mit 4 kindern und mehr dann auch geld gab.

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #9 am: 24.11.2023 14:21 »
..genau....seinerzeit war das Geheule groß, weil viele auf mehrere Tausend € verzichten mussten, weil sie nicht regelmäßig Widerspruch eingelegt hatten...es gab sogar eine gerichtliche Entscheidung, dass Widersprüche zeitnah (also in jedem Besoldungsjahr) einzulegen sind...

..ich lege seit x-Jahren regelmäßig im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres ein...habe gestern erst meine letzte Bestätigung erhalten, dass Widerspruchsverfahren für 2023 ruhend gestellt wird bis zur endgültigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung unter Verzicht auf Verjährung...

..es ist doch kein Problem, eimal im Jahr ein Standardschreiben mit geänderten Daten einzureichen...

legst du deine widersprüche in bremen ein? ich habe noch nie eine eingangsbestätigung oder sonstwas von der entsprechenden behörde bekommen.

ich bin weiterhin der meinung: wenn es nachträgliche änderungen an der besoldung in der vergangenheit geben sollte, dann wird sich diese änderung auf alle betroffenen beamten auswirken, unabhängig vom einem widerspruch

LehrerInNRW

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #10 am: 24.11.2023 14:52 »
Da darfst du mal Kollegen in NRW fragen, ob sie deine Meinung weiterhin teilen! Die Unterschiede liegen zwischen 0 (Wieso soll ich Widerspruch einlegen?) und 15000 € („Puhhh, Gott sei dank habe ich Widersprüche eingelegt“) Nachzahlung in meinem Kollegium!

Insofern spar dir ruhig die 5 Minuten Zeit und 3€ Porto.

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #11 am: 24.11.2023 14:54 »

Da darfst du mal Kollegen in NRW fragen, ob sie deine Meinung weiterhin teilen! Die Unterschiede liegen zwischen 0 (Wieso soll ich Widerspruch einlegen?) und 15000 € („Puhhh, Gott sei dank habe ich Widersprüche eingelegt“) Nachzahlung in meinem Kollegium!

In sofern spar die ruhig die 5 Minuten Zeit und 3€ Porto.

wahnsinn wie gut du bescheid weisst in deinem kollegium. da ich weniger als 3 kinder habe, spar ich mir die 5 min und die 3 euro und wünsch dir als sehr angenehmen gesprächspartner ein schönes wochenende

LehrerInNRW

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #12 am: 24.11.2023 15:37 »
Mit jemandem, der sich Egon Krenz nennt, verbieten sich aufgrund historischer Unkenntnis eigentlich schon Diskussionen. Aber seis drum.

Ich weiß das mit den 15000€ so genau, weil es meine Nachzahlung war. Der Kollege neben mir mit 4 Kinder ist leider leer ausgegangen, weil er sich die Widersprüche gespart hat.

Da es aktuell nicht um 3 und weitere Kinder geht, sondern die Alimentation an sich beklagt wird, sollte jeder Beamt*in Widerspruch einlegen.

Ich finde es fahrlässig, nachdem hier schon dutzendfach in allen möglichen Themen (auch in diesem Thema) auf die Notwendigkeit von Widersprüchen hingewiesen wurde, die Meinung kundzutun, dass Widersprüche sinnlos seien.

Dem ist schlicht und ergreifend nicht so.

OnkelConny

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« Antwort #13 am: 24.11.2023 15:46 »
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.

da gibt es doch sicher schon klageverfahren...aber mit diesem beispiel hast du bisher recht. betrifft aber auch eher wenige, weil es nur für die familien mit 4 kindern und mehr dann auch geld gab.

Klageverfahren gegen die unterschiedliche Nachzahlungen werden, insofern Beamte nicht fristgerecht jährlich Widerspruch eingelegt haben, recht schlechte Karten haben, da die Rechtssprechung bereits klare Urteile hierzu zur haushaltsnahen Geltendmachung getroffen hat. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kann keine rückwirkende Nachzahlung erhalten, nur für die Zukunft (und nur diese wird ab dem Zeitpunkt dann allen betreffenden Beamtinnen und Beamten gewährt).

Eine Vielzahl an Kolleginnen und Kollegen war 2021 erheblich überrascht, dass das angepasste Besoldungsgesetz nicht für alle Beamtinnen und Beamten mit mehr als 3 Kinder rückwirkend angewandt wurde, während ich seit 2017 für meine Widersprüche fast 15.000 Euro Nachzahlung erhielt.

In der Folge werden seitdem jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation eingelegt. Momentan hat der Dienstherr nur noch nicht entschieden, wie er mit den Widersprüchen verfahren will und deshalb ruhen die Verfahren.

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #14 am: 24.11.2023 17:36 »
Mit jemandem, der sich Egon Krenz nennt, verbieten sich aufgrund historischer Unkenntnis eigentlich schon Diskussionen. Aber seis drum.

Ich weiß das mit den 15000€ so genau, weil es meine Nachzahlung war. Der Kollege neben mir mit 4 Kinder ist leider leer ausgegangen, weil er sich die Widersprüche gespart hat.

Da es aktuell nicht um 3 und weitere Kinder geht, sondern die Alimentation an sich beklagt wird, sollte jeder Beamt*in Widerspruch einlegen.

Ich finde es fahrlässig, nachdem hier schon dutzendfach in allen möglichen Themen (auch in diesem Thema) auf die Notwendigkeit von Widersprüchen hingewiesen wurde, die Meinung kundzutun, dass Widersprüche sinnlos seien.

Dem ist schlicht und ergreifend nicht so.



in nrw darf wohl jeder lehrer werden, da du offensichtlich des lesens nicht mächtig bist. zudem solltest du hier auch mal quellen anführen, die über dein klassenzimmer/kollegium hinausgehen.