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[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion

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Joulupukki:
Moin,

da mein Thread aus dem letzten Jahr geschlossen wurde, möchte ich gerne diesen hier eröffnen und als Aufhänger zum Austausch der bremischen Landesbeamten zum Thema Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung bzw. Antrag auf amtsangemessene Alimentation nutzen.

Um an meinen letzten Post aus o. g. Thread anzuknüpfen:

Ich habe bis heute zu meinem Widerspruch für das Jahr 2022 genau nichts gehört. Keine Eingangsbestätigung, kein Bescheid, keine sonstigen schriftlichen Einlassungen. Eine kurze Umfrage unter anderen Betroffenen ergab dasselbe.

Von Durchführungshinweisen von SF, auf die Performa Nord in den Gesprächen abgestellt hat, habe ich auch noch nichts gehört. Seit der Einführung des BremBBVAnpG 2022 und dem zugehörigen Rundschreiben 13/2022 von SF habe ich keine offizielle Kommunikation mehr vernommen, die sich mit dem Thema Alimentation beschäftigt.

Nichtsdestotrotz arbeite ich derzeit an meinem Widerspruch für das Jahr 2023, den ich erneut auf meiner "bremisierten" Fassung des Musterwiderspruchs des DRB NRW vom letzten Jahr basiere. Der Musterwiderspruch des DRB NRW für 2023 enthält nur bedingt Neues gegenüber dem Muster des Vorjahres. Wer ihn sich ansehen mag, findet ihn hier.

Evtl. sind die dortigen Einlassungen zum Thema "Widerspruch für die Folgejahre" und die dafür angeführten Gerichtsurteile für den einen oder anderen interessant. Im Zweifelsfall folge ich aber weiterhin den Ausführungen des BVerfG, jedes Jahr einen Widerspruch einzulegen/Antrag zu stellen.

Die zur Verfügung stehenden bremischen Muster haben mir bislang eher nicht zugesagt, teils sind sie auch noch nicht für 2023 aktualisiert worden - sofern das denn hilfreich wäre, jenseits der Jahreszahl.

Ich freue mich über Beiträge!

egonkrenz:
eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.

Joulupukki:

--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.

--- End quote ---

Auf eine wie im von dir geschilderten Fall erfolgte Umsetzung würde ich mich nicht verlassen wollen.

Sinn/Zweck/Notwendigkeit des Widerspruchs (bzw. Antrags), speziell im Kontext des hiesigen Sachverhalts, kann dir aber sicherlich ein in der Thematik versierterer Nutzer wie z. B. SwenTanortsch besser erklären als ich.

egonkrenz:
gerade heute in den regionalnachrichten...

https://www.butenunbinnen.de/videos/dgb-klage-verfassungsgericht-100.html

LehrerinRLP:

--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.

--- End quote ---
Hessen hat dieses Jahr und nochmal zum 01.01.2024 die Besoldung um jeweils 3% aufgrund eines Urteils eines hessischen Gerichts erhöht. Hessen besoldet dann in einigen Besoldungsgruppen sogar besser als Bayern (...)!

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