Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
OnkelConny:
--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
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In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.
was_guckst_du:
..genau....seinerzeit war das Geheule groß, weil viele auf mehrere Tausend € verzichten mussten, weil sie nicht regelmäßig Widerspruch eingelegt hatten...es gab sogar eine gerichtliche Entscheidung, dass Widersprüche zeitnah (also in jedem Besoldungsjahr) einzulegen sind...
..ich lege seit x-Jahren regelmäßig im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres ein...habe gestern erst meine letzte Bestätigung erhalten, dass Widerspruchsverfahren für 2023 ruhend gestellt wird bis zur endgültigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung unter Verzicht auf Verjährung...
..es ist doch kein Problem, eimal im Jahr ein Standardschreiben mit geänderten Daten einzureichen...
egonkrenz:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 23.11.2023 21:35 ---
--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
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Hessen hat dieses Jahr und nochmal zum 01.01.2024 die Besoldung um jeweils 3% aufgrund eines Urteils eines hessischen Gerichts erhöht. Hessen besoldet dann in einigen Besoldungsgruppen sogar besser als Bayern (...)!
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das stimmt, war aber unabhängig davon, ob widerspruch eingereicht oder nicht
egonkrenz:
--- Zitat von: OnkelConny am 23.11.2023 21:48 ---
--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
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In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.
da gibt es doch sicher schon klageverfahren...aber mit diesem beispiel hast du bisher recht. betrifft aber auch eher wenige, weil es nur für die familien mit 4 kindern und mehr dann auch geld gab.
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egonkrenz:
--- Zitat von: was_guckst_du am 24.11.2023 07:08 ---..genau....seinerzeit war das Geheule groß, weil viele auf mehrere Tausend € verzichten mussten, weil sie nicht regelmäßig Widerspruch eingelegt hatten...es gab sogar eine gerichtliche Entscheidung, dass Widersprüche zeitnah (also in jedem Besoldungsjahr) einzulegen sind...
..ich lege seit x-Jahren regelmäßig im Dezember Widerspruch gegen die Besoldung des jeweiligen Jahres ein...habe gestern erst meine letzte Bestätigung erhalten, dass Widerspruchsverfahren für 2023 ruhend gestellt wird bis zur endgültigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung unter Verzicht auf Verjährung...
..es ist doch kein Problem, eimal im Jahr ein Standardschreiben mit geänderten Daten einzureichen...
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legst du deine widersprüche in bremen ein? ich habe noch nie eine eingangsbestätigung oder sonstwas von der entsprechenden behörde bekommen.
ich bin weiterhin der meinung: wenn es nachträgliche änderungen an der besoldung in der vergangenheit geben sollte, dann wird sich diese änderung auf alle betroffenen beamten auswirken, unabhängig vom einem widerspruch
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