Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
LehrerInNRW:
Da darfst du mal Kollegen in NRW fragen, ob sie deine Meinung weiterhin teilen! Die Unterschiede liegen zwischen 0 (Wieso soll ich Widerspruch einlegen?) und 15000 € („Puhhh, Gott sei dank habe ich Widersprüche eingelegt“) Nachzahlung in meinem Kollegium!
Insofern spar dir ruhig die 5 Minuten Zeit und 3€ Porto.
egonkrenz:
--- Zitat von: LehrerInNRW am 24.11.2023 14:52 ---
Da darfst du mal Kollegen in NRW fragen, ob sie deine Meinung weiterhin teilen! Die Unterschiede liegen zwischen 0 (Wieso soll ich Widerspruch einlegen?) und 15000 € („Puhhh, Gott sei dank habe ich Widersprüche eingelegt“) Nachzahlung in meinem Kollegium!
In sofern spar die ruhig die 5 Minuten Zeit und 3€ Porto.
--- End quote ---
wahnsinn wie gut du bescheid weisst in deinem kollegium. da ich weniger als 3 kinder habe, spar ich mir die 5 min und die 3 euro und wünsch dir als sehr angenehmen gesprächspartner ein schönes wochenende
LehrerInNRW:
Mit jemandem, der sich Egon Krenz nennt, verbieten sich aufgrund historischer Unkenntnis eigentlich schon Diskussionen. Aber seis drum.
Ich weiß das mit den 15000€ so genau, weil es meine Nachzahlung war. Der Kollege neben mir mit 4 Kinder ist leider leer ausgegangen, weil er sich die Widersprüche gespart hat.
Da es aktuell nicht um 3 und weitere Kinder geht, sondern die Alimentation an sich beklagt wird, sollte jeder Beamt*in Widerspruch einlegen.
Ich finde es fahrlässig, nachdem hier schon dutzendfach in allen möglichen Themen (auch in diesem Thema) auf die Notwendigkeit von Widersprüchen hingewiesen wurde, die Meinung kundzutun, dass Widersprüche sinnlos seien.
Dem ist schlicht und ergreifend nicht so.
OnkelConny:
--- Zitat von: egonkrenz am 24.11.2023 14:19 ---
--- Zitat von: OnkelConny am 23.11.2023 21:48 ---
--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
--- End quote ---
In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.
da gibt es doch sicher schon klageverfahren...aber mit diesem beispiel hast du bisher recht. betrifft aber auch eher wenige, weil es nur für die familien mit 4 kindern und mehr dann auch geld gab.
--- End quote ---
--- End quote ---
Klageverfahren gegen die unterschiedliche Nachzahlungen werden, insofern Beamte nicht fristgerecht jährlich Widerspruch eingelegt haben, recht schlechte Karten haben, da die Rechtssprechung bereits klare Urteile hierzu zur haushaltsnahen Geltendmachung getroffen hat. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kann keine rückwirkende Nachzahlung erhalten, nur für die Zukunft (und nur diese wird ab dem Zeitpunkt dann allen betreffenden Beamtinnen und Beamten gewährt).
Eine Vielzahl an Kolleginnen und Kollegen war 2021 erheblich überrascht, dass das angepasste Besoldungsgesetz nicht für alle Beamtinnen und Beamten mit mehr als 3 Kinder rückwirkend angewandt wurde, während ich seit 2017 für meine Widersprüche fast 15.000 Euro Nachzahlung erhielt.
In der Folge werden seitdem jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation eingelegt. Momentan hat der Dienstherr nur noch nicht entschieden, wie er mit den Widersprüchen verfahren will und deshalb ruhen die Verfahren.
egonkrenz:
--- Zitat von: LehrerInNRW am 24.11.2023 15:37 ---Mit jemandem, der sich Egon Krenz nennt, verbieten sich aufgrund historischer Unkenntnis eigentlich schon Diskussionen. Aber seis drum.
Ich weiß das mit den 15000€ so genau, weil es meine Nachzahlung war. Der Kollege neben mir mit 4 Kinder ist leider leer ausgegangen, weil er sich die Widersprüche gespart hat.
Da es aktuell nicht um 3 und weitere Kinder geht, sondern die Alimentation an sich beklagt wird, sollte jeder Beamt*in Widerspruch einlegen.
Ich finde es fahrlässig, nachdem hier schon dutzendfach in allen möglichen Themen (auch in diesem Thema) auf die Notwendigkeit von Widersprüchen hingewiesen wurde, die Meinung kundzutun, dass Widersprüche sinnlos seien.
Dem ist schlicht und ergreifend nicht so.
--- End quote ---
in nrw darf wohl jeder lehrer werden, da du offensichtlich des lesens nicht mächtig bist. zudem solltest du hier auch mal quellen anführen, die über dein klassenzimmer/kollegium hinausgehen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version