Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
egonkrenz:
--- Zitat von: OnkelConny am 24.11.2023 15:46 ---
--- Zitat von: egonkrenz am 24.11.2023 14:19 ---
--- Zitat von: OnkelConny am 23.11.2023 21:48 ---
--- Zitat von: egonkrenz am 23.11.2023 19:03 ---eine nachfrage: was bringt so ein widerspruch? mir ist kein fall bekannt (rückblick auf die letzten 10 jahre) wo der dienstherr die besoldung nachträglich ausschliesslich für diejenigen, die einen widerspruch eingereicht haben, angepasst hat. ich erinnere mich dunkel an einen fall, wo der dienstherr die besoldung nach gerichtsurteil für alle beamten im nachhinein geändert hat, unabhängig ob der beamte einen widerspruch eingereicht hat oder nicht.
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In NRW erhielten seinerzeit (2021) nur diejenigen kinderreichen Beamtinnen und Beamten (>= 3 Kinder) Nachzahlungen für die Jahre seit 2014, in denen sie auch für jedes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben. Alle anderen erhielten erst ab 2021 die erhöhten Familienzuschläge für Kind 3 usw. Da ging es dann um tausende Euro.
da gibt es doch sicher schon klageverfahren...aber mit diesem beispiel hast du bisher recht. betrifft aber auch eher wenige, weil es nur für die familien mit 4 kindern und mehr dann auch geld gab.
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Klageverfahren gegen die unterschiedliche Nachzahlungen werden, insofern Beamte nicht fristgerecht jährlich Widerspruch eingelegt haben, recht schlechte Karten haben, da die Rechtssprechung bereits klare Urteile hierzu zur haushaltsnahen Geltendmachung getroffen hat. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kann keine rückwirkende Nachzahlung erhalten, nur für die Zukunft (und nur diese wird ab dem Zeitpunkt dann allen betreffenden Beamtinnen und Beamten gewährt).
Eine Vielzahl an Kolleginnen und Kollegen war 2021 erheblich überrascht, dass das angepasste Besoldungsgesetz nicht für alle Beamtinnen und Beamten mit mehr als 3 Kinder rückwirkend angewandt wurde, während ich seit 2017 für meine Widersprüche fast 15.000 Euro Nachzahlung erhielt.
In der Folge werden seitdem jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation eingelegt. Momentan hat der Dienstherr nur noch nicht entschieden, wie er mit den Widersprüchen verfahren will und deshalb ruhen die Verfahren.
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auch hier würden mich mal quellen interessieren...bisher geht es hier im diesem thread um einen speziellen fall, nämlich anpassung des familienzuschlags/kinderzuschlags für familien ab 4 kindern in nrw.
egonkrenz:
Mit jemandem, der sich Egon Krenz nennt, verbieten sich aufgrund historischer Unkenntnis eigentlich schon Diskussionen. Aber seis drum.
geschichtslehrer bist du schon mal nicht...aber auf dein kindergartenniveau will ich mich gar nicht hinablassen. deine historischen kenntnisse beziehen sich wahrscheinlich wieder ausschliesslich auf dein kollegium und dessen familiensituationen
Studienrat:
Also ich in MV fühle mich fair alimentiert.
Liegt das am Bundesland oder an Egon Krenz, dessen Wurzeln und Ableger bis heute Spuren hinterließen?
egonkrenz:
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++3f9b1cde-5482-11ed-b5b0-001a4a160123
LehrerInNRW:
--- Zitat von: egonkrenz am 24.11.2023 17:41 ---
Mit jemandem, der sich Egon Krenz nennt, verbieten sich aufgrund historischer Unkenntnis eigentlich schon Diskussionen. Aber seis drum.
geschichtslehrer bist du schon mal nicht...aber auf dein kindergartenniveau will ich mich gar nicht hinablassen. deine historischen kenntnisse beziehen sich wahrscheinlich wieder ausschliesslich auf dein kollegium und dessen familiensituationen
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Der Name nimmt keinen Bezug zu Egon Krenz den ehemaligen Vorsitzenden des Staatsrates der DDR? Falls doch bin ich mal auf Belege deinerseits gespannt, die zeigen, dass dieser Mensch keine Schuld auf sich geladen hat.
Sollte nicht dieser Egon Krenz gemeint sein, dann bin ich wohl übers Ziel hinaus geschossen! Sollte es in Bremen oder Umland einen Egon Krenz geben, der sich seine Meriten als Vorsitzender eines Kaninchen Züchter Vereins o. Ä. erworben haben sollte, verzeihe mir meine Unkenntnis.
Aber wie schon zu Beginn geschrieben habe, seis drum!
Dein Einstieg in die Debatte, war schlichte anekdotische Evidenz. Weil du keinen Fall wüsstest, bzw. die Erinnerungen an einen solchen Fall nur dunkel seien, bei dem Widersprüche irgend eine Wirkung gehabt hätten, stellst du Widersprüche in Frage.
Die Hinweise auf die Rechtssprechung des BVG oder die Erfahrungsberichte, derer die erfolgreich widersprochen haben, wischt du mit irgendwelchen Scheinargumenten beiseite. Erst äußert du deine faktenlose Meinung und sagst danach es gehe nur um NRW und 4 Kinder.
Natürlich reicht meine Erfahrung über den Erfolg von Widersprüchen über mein Lehrerzimmer hinaus. Im Lehrerzimmer eine Etage höher hat es auch funktioniert und im Lehrerzimmer meiner ehemaligen Schule auch.
Und natürlich können diese Beispiele aus meinem Kollegien pars pro toto stehen. Das Gesetz bezog sich ja nicht nur auf Lehrer an der GS Duisburg Meiderich.
Die Quellen an sich sind die ständige Rechtssprechung des BVG und des Gesetz, dass die Besoldung kinderreicher Beamter in NRW neu geregelt hat.
Und in gerade diesem Gesetz findet sich ein wunderbarer Beleg dafür, warum die Länder, wie Swen Tarnatosch schreibt, wissentlich und willentlich schlechte Besoldungsgesetze verfassen. Es spart viel Geld.
Das Gesetz hat 10 (!) Jahre Besoldungsmurks bei kinderreichen Beamten geheilt. Die Nachzahlung betrugen 80 Millionen €. Die laufenden jährlichen Kosten sind in dem Gesetz ebenfalls mit 80 Millionen € benannt.
Es steht jedem frei Widerspruch einzulegen oder es zu lassen.
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