Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion  (Read 8069 times)

Magda

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #45 am: 17.01.2024 15:53 »
Ich habe gerade die Information per E-Mail erhalten, dass die ver.di an einem Musterwiderspruch arbeitet.

yogiii

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #46 am: 20.01.2024 09:05 »
Die GEW Bremen hat dazu diesbezüglich auch gerade eine Mail rumgeschickt mit folgendem Link:

https://www.gew-hb.de/aktuelles/detailseite/stichwort-verbeamtet-infos-zur-besoldung

totoughtotame

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #47 am: 21.01.2024 09:33 »
Hallo,

wie werdet ihr jetzt vorgehen ?

Widerspruch an die Performa ? Bin etwas unschlüssig, wie ich mit dem "Bescheid" umgehen soll.
Widerspruch gegen Widerspruch, widerstrebt mir.

Auf Widersprüche aus Vorjahren wurde nicht reagiert, da stehen bei einigen hier Betroffenen wohl auch noch diese aus, oder ? da bin ich nicht Betroffen, aber schon komisch, dass auf 2022 reagiert wird, aber die Vorjahre bleiben unbeachtet.

Ich werde Widerspruch einlegen, auch wenn ich dies aus den von mir bereits genannten Gründen rechtlich nicht für richtig halte. Da die Auswirkungen aber überschaubar sind, erscheint mir dies erst mal der einfache Weg. Interessant wird es natürlich dann, wenn man innerhalb weniger Wochen einen ähnlich dahingerotzten "WIDERSPRUCHSBESCHEID" bekommt und man sich dann tatsächlich überlegen muss, Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen und erstmaligen Vorkasse geben zu müssen.

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #48 am: 21.01.2024 12:35 »
wie soll das denn dann weitergehen?

angenommen, das land bremen akzeptiert die widersprüche. werden dann nur die bezüge derjenigen beamten nachträglich erhöht bzw ausgezahlt, die einspruch/widerspruch eingelegt haben? das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ja dann eine art ungerechtigkeit vorliegt gegenüber den anderen beamten, die keinen widerspruch/einspruch eingelegt haben, weil zuletzt genannte dann weniger bezüge bekommen würden.

Geoman

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #49 am: 24.01.2024 09:34 »
Der hlb hat dazu nun folgenden Widerspruch seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid vom … (erhalten am: …)

Widerspruch
ein.
Meine Besoldung fällt nach wie vor amtsunangemessen gering aus, es zeigt sich weiterhin ein Alimentationsdefizit, das der Besoldungsgesetzgeber zu korrigieren haben wird.
Entgegen Ihrer Argumentation in Ihrem o. g. Bescheid bin ich nach wie vor der Auffassung, dass das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2022 nicht zur Beseitigung des bestehenden Alimentationsdefizits ausreicht.
Hierbei ging es mir – wie in meiner Antragsbegründung dargestellt – vor allem um eine Verletzung des Alimentationsgrundsatzes, wenn der Gesetzgeber – wie in der Freien Hansestadt Bremen geschehen – ohne rechtfertigende Gründe die Besoldung und Versorgung der Beamten von der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung abkoppelt, wenn also die finanzielle Ausstattung des Beamten hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt.
Ihre Begründung zur Ablehnung meines Antrages enthält dazu jedoch keinerlei Ausführungen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich dringend darum, dass bis zur Entscheidung des BVerfG über die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Bremen vom 17.05.2016 (Az. 2 BvL 2/16 u. a.) und zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Joulupukki

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #50 am: 24.01.2024 22:54 »
Zitat
Vor diesem Hintergrund [...] darum, dass bis zur [...] ruhen zu lassen [...].

Danke, Geoman!

In dem von mir zitierten Satz ist ein "dass" zu viel. Falls das im Original auch so ist, hatte es da wohl jemand eilig. ;)

Nun, es widerstrebt mir immer noch, jetzt nachträglich so zu tun, als wäre mein erster Widerspruch nur ein "Antrag" gewesen. Aber ich denke, anders bekommt man die Kuh derzeit nicht pragmatisch vom Eis.

Meine Ursprungsbegründung war deutlich umfänglicher als die in dem o. g. Muster, aber ich denke, darauf kann man aufbauen.

@Magda: Gibt es schon etwas von ver.di?

Magda

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #51 am: 25.01.2024 11:12 »
Ja, es gibt Neuigkeiten.

Der Widerspruch der ver.di ist mittlerweile auch online zu finden: https://bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++71b256d0-babe-11ee-a82b-794888984205

Er enthält aber gar keine Begründung. Ich werde ihn trotzdem so abschicken und dann schauen wir mal was passiert.

egonkrenz

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #52 am: 25.01.2024 18:44 »
was genau stimmt denn nicht mit der alimentation? wars es zu wenig im grundgehalt oder waren zuschläge zu gering oder was konkret ist bzw war falsch an den bezügen? weiss das jemand hier?

Joulupukki

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #53 am: 29.01.2024 23:12 »
So, Widerspruch ist raus. Mal sehen, ob es wieder 13 Monate dauert, bis man etwas dazu hört.

Zauberberg

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #54 am: 01.02.2024 10:37 »
Mal eine relativ einfache Frage, die für mich bisher klar mit ja zu beantworten war, aber wo ich gerade etwas am zweifeln bin.

Gilt die Diskussion eigenlich für ALLE Besoldungsgruppen von A5-A15 und meinetwegen die B und W Besoldung, oder zielt sie auf einen Teilbereich ab ?

lotsch

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #55 am: 01.02.2024 11:47 »
Ja für alle, da die Mindestbesoldung zu niedrig ist und die Abstände zwischen den BesGr. nicht abgesenkt werden dürfen.

SwenTanortsch

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #56 am: 01.02.2024 12:11 »
Das kommt darauf an, welche Diskussion Du meinst, Zauberberg; lotsch führt das so präzise aus. Die Konsequenzen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Legt man das Mindestabstandsgebot zugrunde, dann ist zunächst die unmittelbare Verletzung des vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Betrags der gewährten Nettoalimentation zu prüfen. Hier lässt sich darstellen, dass heute mit einiger Wahrscheinlichkeit (der Lohnsteuerrechner mitsamt der ab 2024 geltenden Freibeträge ist vom Bundesfinanzministerium noch nicht freigeschaltet worden, sodass eine Bemessung für dieses Jahr nur annäherungsweise möglich ist) in Bremen alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 9, weite Teile der Besoldungsgruppe A 10, die ersten Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 11 und auch noch die erste oder zweite Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 12 unterhalb der Mindestalimentation besoldet werden, sofern sich der 2022 neu eingeführte Familienergänzungszuschlag nach § 35a BremBesG als von seiner Struktur und Höhe her verfassungswidrig erweisen wird, wovon auszugehen ist.

2. Sollte sich jener Familienergänzungszuschlag als verfassungskonform erweisen, wären entsprechend heute sämtliche Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 7, die meisten Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 8, rund die Hälfte der Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 9 und noch mehrere Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A 10 unterhalb der Mindestalimentation alimentiert.

Da die Mindestalimentation den Betrag der gewährten Nettoalimentation umfasst, in den wegen des absoluten Alimentationsschutz keine Einschnitte möglich sind, würden sich die in den letzten beiden Absätzen genannten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen als unmittelbar verletzt darstellen. Die Besoldung würde sich hier als ausnahmslos verfassungswidrig darstellen.

Für die Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen, die oberhalb der Mindestalimentation besoldet werden, greift der absolute Alimentationsschutz nicht. Vielmehr ist die ihnen gewährte Alimentation nur durch den relativen Alimentationsschutz geschützt, d.h., dem Besoldungsgesetzgeber sind hier Kürzungen und Einschnitte gestattet, solange sie sich sachlich rechtfertigen lassen. Dabei stellt das Interesse des Dienstherrn, Personalkosten zu sparen, für sich allein keinen sachlichen Grund dar. Darüber hinaus müsste nun anhand der weiteren Parameter des bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungshefts geprüft werden, ob die nicht unmittelbar verletzte Alimentation in den höheren Besoldungsgruppen ebenfalls verfassungswidrig ist.

Dabei stellt sich die Mindestalimentation - hier nun in Gestalt der Mindestbesoldung - nur ein Indiz unter mehreren dar, die nur gemeinsam erhärten können, ob eine verfassungswidrige Unteralimentation gegeben ist.

In beiden o.g. Fällen muss von einer eklatanten bis deutlichen Verletzung der Besoldungssystematik ausgegangen werden, die sich, sofern der Familienergänzungszuschlag hinsichtlich seiner Struktur und Höhe als verfassungswidrig zu betrachten wäre, noch einmal als deutlich verletzter zeigte. In beiden Fällen dürfte es sich heute kaum begründen lassen - denke ich -, die Grundgehaltssätze weiterhin nicht anzuheben, da die Indizienlage so stark ist, dass sich eine sachgerechte Begründung des Ausschlusses der Erhöhung der Grundgehaltssätze nicht finden lassen sollte. Denn wenn im ersten Fall bis in die Besoldungsgruppe A 12 und im zweiten bis in die Besoldungsgruppe A 10 hinein Beamten nicht eine Besoldung - und darin indiziell ein Grundgehaltssatz - gewährt wird, die zwangsläufig einem Beamten in der zweiten Erfahrungsstufe des Besoldungsgruppe A 5 zu gewähren wäre, dann dürfte sich das derzeitige Grundgehalt auch in allen weiteren Besoldungsgruppen als verfassungswidrig darstellen.

Malkav

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #57 am: 01.02.2024 12:30 »
Denn wenn im ersten Fall bis in die Besoldungsgruppe A 12 und im zweiten bis in die Besoldungsgruppe A 10 hinein Beamten nicht eine Besoldung - und darin indiziell ein Grundgehaltssatz - gewährt wird, die zwangsläufig einem Beamten in der zweiten Erfahrungsstufe des Besoldungsgruppe A 5 zu gewähren wäre, dann dürfte sich das derzeitige Grundgehalt auch in allen weiteren Besoldungsgruppen als verfassungswidrig darstellen.

Und genau diesen Zusammenhang muss man wieder und wieder erklären, wenn jemand mit "Aber mir gehts doch gut.", "Ich fühle mich im gD/hD nicht unteralimentiert und komme zurecht." und/oder "Nichtbeamte müssen auch den Gürtel enger schnallen"!

Chapeau an Sven, dass er nicht müde wird dies immer wieder fachlich fundiert aufzuklären! Ich kürze das in SH dann mittlerweile mündlich immer ab mit: "Findest du es angemessen, dass angelernte (eD), ausgebildete (mD) und Studierte (gD) mit unterschiedlich hohen Verantwortungen identisch bezahlt werden?"

Das ist zwar rechtlich seeeehr (eventuell sogar zu) stark vereinfacht, beendet aber die oben beschriebenen Litaneien meist ganz gut.

SwenTanortsch

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Antw:[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion
« Antwort #58 am: 01.02.2024 14:15 »
... und damit bringst Du es zum Verständnis für die, die nicht ganz so tief in der Materie drin sind, verständlich auf den Punkt, Malkav. Damit wird dann das Interesse für's Thema geweckt, was in Anbetracht allein der Verbraucherpreisentwicklung der letzten drei Jahre dringend nötig ist.

yogiii

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« Antwort #59 am: 03.02.2024 18:09 »
Neben der ganzen amtsunangemessenen Alimentierung waren wir gestern bei Freunden zum gemeinsamen Essen. Einer ist Berufssoldat und kriegt neben seiner regulären A-Besoldung noch entsprechende Zulagen.

Aber das war für mich Anlass, die Besoldung von Bundesbeamten mit (Bremer) Landesbeamten zu vergleichen. Und mich hat fast ein Schlag getroffen! Wenn ich meine persönlichen Eckdaten in den Besoldungsrechner für Bundesbeamte eingebe, macht das eine monatliche Differenz von über 700,00 € netto!